Betreff
Bauprogramm Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg
Vorlage
BV 2022 0147
Aktenzeichen
66.011.022
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

105.000 €

54100.787257

Laufende Kosten:

 2.500 €

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg wird, wie in der Vorlage BV 2022 0147 dargestellt, ausgebaut.

 

Eine Beleuchtung des Geh-/Radweges wird nicht vorgesehen.

 

   

 


Sachverhalt und Begründung:

 

1.        Allgemeines

Im Burgdorfer Radverkehrskonzept von 2011 ist die Verbindung zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg Teil des Radverkehrsnetzes (Maßnahme 71). Der Radweg soll zukünftig den Ortsteil Heeßel mit der Weststadt verbinden. Die Verbindung wird schon heute als Trampelpfad von vielen Heeßeler Bürgern als Weg zur West- und Innenstadt sowie von vielen Bürgern aus der Weststadt zum Heeßeler Sportverein genutzt.

 

 

 

Der östliche Wegeabschnitt (Maßnahme 72) wurde bereits im Jahr 2018 als getrennter Radweg im Baugebiet "Zilleweg" ausgebaut. Die Maßnahme wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

 

 

2.        Ausbauquerschnitt

Die Fläche für den Radweg ist im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Flurstück 192/2, Flur 1, Gemarkung Heeßel, ist 7,00 m breit und im Liegenschaftskataster als Ackerfläche ausgewiesen. Es soll ein 3,00 m breiter gemeinsamer gegenläufiger Geh-/Radweg entstehen. Der Weg wird in asphaltbauweise in 3,50 m Breite hergestellt. Rechts und links erhält er einen reflektierenden Seitenstreifen, der mit ca. 0,25 m Abstand von der Asphaltkante aufgebracht werden soll, die Nutzbare Breite beträgt demnach 3,00 m. Der Radweg soll so auf dem Flurstück angeordnet werden, dass auf einer Seite ein 1,00 m und auf der anderen Seite ein 2,50 m breiter Grüntreifen verbleibt, siehe Anlage 2 Querschnitt. Im 2,50 m breiten Streifen sollen Traubenkirschen (Prunus padus) in einer Größe von 18-20 cm Stammumfang im Abstand von 10,00 m gepflanzt werden, insgesamt 23 Stück auf einer Länge von 232,00 m. Die Flächen sollen mit einer Kräuter-Gräser-Mischung für Feldraine aus dem Herkunftsgebiet Nordwestliches Tiefland UG 1 angesät und ein bis zwei Mal im Jahr gemäht werden. Der 1,00 m breite Wiesenstreifen wird alle 6-8 Wochen gemäht.

 

Am Ahrbergenweg und am Rohrkampsweg sollen jeweils zwei herausnehmbare rot-weiße Absperrpfosten gesetzt werden. Zum Schutz der Grünstreifen sollen wie im ersten Bauabschnitt Sandsteinblöcke zum Einsatz kommen.

 

Die Entwässerung des Weges erfolgt in den Seitenraum auf die Grünstreifen.

 

 

3.        Aufbau des Geh-/Radwegs

Der Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RstO 12), Tafel 6, Zeile 1:

 

Asphaltdeckschicht                                                                                          0,02 m

Asphalttragschicht                                                                                           0,08 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                            0,20 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                                             0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 0,15 m auf 0,20 m erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 0,30 m erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Um Schäden an der Oberfläche durch das Eindringen von Baumwurzeln in den Straßenkörper vorzubeugen, soll neben dem Radweg auf der Seite der Baumreihe eine Wurzelschutzfolie bis 0,75 m tief eingebaut werden.

 

 

4.        Kompensation

Für den Eingriff in Natur und Landschaft wurde der Kompensationsflächenbedarf ermittelt. Da die Grünflächen mit einer Wiesenkräutermischung angesät werden und extensiv gepflegt werden sowie 23 Bäume gepflanzt werden, kann der Eingriff in Natur und Landschaft vor Ort ausgeglichen werden. Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle sind nicht notwendig.

 

 

5.        Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Anlieger

Folgende Träger öffentlicher Belange sowie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke wurden aufgefordert, Anregungen und Bedenken zu äußern. Falls keine Rückmeldung erfolgte, wurde das als Einverständnis gewertet.

 

-    ADFC, Ortsgruppe Burgdorf

-    Behindertenbeauftragte der Region Hannover

-    Polizei

-    Straßenverkehrsbehörde

-    Seniorenrat Burgdorf

-    Bündnis für Familien

-    BI-Sicherschulweg in Hülptingsen

-    Feuerwehr Burgdorf

-    Familienservicebüro der Stadt Burgdorf

-    Ortsvorsteher von Heeßel

-    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover,

-    Landvolkkreisverband

-   Eigentümer der anliegenden Flächen

 

Der ADFC hat sich zu dem Ausbau positiv geäußert, jedoch darauf hingewiesen, dass kein Drängelgitter eingebaut werden soll.

Ein Drängelgitter ist nicht vorgesehen.

 

Die Landwirtschaftskammer und der Landvolkkreisverband weisen darauf hin, dass Mäharbeiten und Gehölzrückschnitte (auch feldseitig) am geplanten Grünstreifen regelmäßig zu erfolgen haben, damit die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen nicht beeinträchtigt wird. Die Baumpflege und Wiesenmahd wird regelmäßig auch feldseitig von der Stadt Burgdorf erfolgen.

 

Die Anregung der Behindertenbeauftragten bezüglich des Quergefälles wird in der Planung berücksichtigt. Der Weg wird mit einem Quergefälle von 2,5 % ausgebaut.

 

Ein anliegender Grundeigentümer lehnt die Befestigung des Weges mit einer Asphaltdecke generell ab und befürwortet, dass der Weg unbefestigt bleibt oder nur mit Schotter versehen wird. Mit dem Eigentümer hat ein Gespräch vor Ort im Beisein des Ortsvorstehers und der Abteilung Tiefbau stattgefunden. Das Projekt wird vom Eigentümer nicht grundsätzlich abgelehnt, die Befestigung mit einer Asphaltdecke wird jedoch als entbehrlich erachtet.

Dem Wunsch des Anliegers kann nicht gefolgt werden. Bei nasser Witterung ist der Trampelpfad nicht zu befahren, da die Oberfläche matschig ist. Bei Gegenverkehr muss auf die Grasnarbe ausgewichen werden. Zur Förderung des Radverkehrs sind Radwege mit einer Oberfläche zu versehen, die das ganze Jahr über nutzbar ist und möglichst hohen Fahrkomfort bietet. Darüber hinaus werden Radwege in Schotterbauweise nicht gefördert.

 

Eine weitere Anliegerin äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Radweg, bittet jedoch auf die Einhaltung des Schwengelrechts und wies auf den Schattenwurf der Bäume auf ihre Ackerfläche hin.

Da die Bäume ca. 1,25 m von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden sollen, wird das Schwengelrecht eingehalten. Eine regelmäßige Baumpflege wird durch die Stadt Burgdorf sichergestellt.

 

Die Bürgerinitiative "Sicherer Schulweg für Hülptingsen" begrüßt die Baumaßnahme, regt jedoch zusätzlich eine Beleuchtung an, da es sich um einen Schulweg handelt. Aufgrund dieser Stellungnahme wurde eine mögliche Beleuchtung des Weges und seiner Anschlüsse geprüft, siehe Punkt 6. Der geplante Weg wird zwar von Schülern genutzt, wird jedoch nicht als Route für das Schulwegnetz vorgeschlagen, da er über Wirtschaftswege verläuft.

 

Weitere Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

 

6.        Beleuchtung des geplanten Geh-/Radweges

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen wurde geprüft, ob der Weg beleuchtet werden sollte.

Aktuell endet die Beleuchtung für den getrennten Geh- und Radweg im Grünzug "Zilleweg" auf Höhe Amrumweg 13. Eine Beleuchtung des neuen Weges ist nur sinnvoll, wenn der Anschluss im Grünzug "Zilleweg" hergestellt wird und gleichzeitig eine Fortsetzung der Beleuchtung bis zum Heisterkampsweg vorgenommen wird. Nur so ist eine durchgehende Beleuchtung zwischen Heeßel und der Weststadt über diese Wegeverbindung gewährleistet.

 

Alternativ könnte der neue Weg auch über den Ahrbergenweg und den Rohrkampsweg an vorhandene beleuchtete Straßen angebunden werden (siehe Anlage 4). Für die in Anlage 4 dargestellten Varianten wurden die Kosten ermittelt. Aus Sicht der Fachabteilung ist eine Beleuchtung des Weges nur sinnvoll, wenn die Wegeabschnitte A, B und C beleuchtet werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Ausleuchtung der Wegeabschnitte A, B und E. Diese Variante wäre jedoch nicht optimal, da die meisten Fahrradfahrer bis zum Rohrkampsweg fahren.

Der Weg befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortslage. Da es sich bei dieser Wegeverbindung nicht um einen offiziellen Schulweg handelt, hält die Fachabteilung eine Beleuchtung des Geh-/Radweges für entbehrlich. Darüber hinaus befindet sich die Wegeverbindung in der freien Landschaft. Aus Naturschutzgründen sollte eine Beleuchtung in der freien Landschaft nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Falls jedoch eine Beleuchtung umgesetzt werden soll, empfiehlt sich eine Beleuchtung der Abschnitte A, B und C (zwischen Grünzug Zilleweg und Heisterkampsweg).

 

Um eine energiesparende Beleuchtung zu gewährleisten sowie möglichst wenig Beeinträchtigungen für die Insekten- und Tierwelt zu verursachen, ist eine intelligente LED-Beleuchtung geeignet. Die Leuchten reagieren auf Bewegung und schalten sich ein, wenn Radfahrer oder Fußgänger sich nähern (mitlaufendes Licht). Es gehen nicht alle Leuchten gleichzeitig an, sondern immer nur die nächstgelegenen. Nur derartige intelligente Systeme werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert.

 

Die Beleuchtung von neugebauten Geh-/Radwegen wird im Rahmen der Kommunalrichtlinie mit 65 % der Baukosten gefördert. Die Beleuchtung von Wirtschaftswegen jedoch nicht. So kann eine Förderung nur für die Wegeabschnitte ggfs. A und für B in Anspruch genommen werden. Wobei noch vom Fördergeber geprüft wird, ob die Beleuchtung am bereits vorhandenen Radweg (Teil A) förderfähig ist.

 

Folgende Kosten entstehen für den jeweiligen Abschnitt:

 

Abschnitt

Länge in m

Kosten(schätzung)

Bemerkungen

Anteil

Stadt Burgdorf

A

114

12.500,00 €

Förderung im Rahmen Kommunalrichtlinie wird geprüft

4.375,00 €

B

236

23.000,00 €

Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie

8.050,00 €

C

367

37.000,00 €

Keine Förderung

37.000,00 €

D

78

8.000,00 €

Keine Förderung

8.000,00 €

E

190

16.000,00 €

Keine Förderung

16.000,00 €

Beleuchtungsvarianten

 

 

A, B, C

717

72.500,00 €

Direkte Verbindung nach Heeßel.

49.425,00 €

A, B, E

540

51.500,00 €

 

28.425,00 €

 

 

7.        Genehmigungsplanung

Der Geh-/Radweg soll als Verkehrsfläche gewidmet werden (siehe Vorlage BV 2022 0158). Die Widmung ist Voraussetzung des Fördermittelgebers.

 

Für den Radweg ist ein Antrag auf Planverzicht bei der Region Hannover zu stellen.

 

 

8.        Kampfmittelbeseitigung

In der Trasse besteht der Verdacht auf Kampfmittel. Es wurde bereits eine erste Sondierung durchgeführt. Als Auflagen wurden die Begleitung der Erdarbeiten am Rohrkampsweg durch einen Kampfmittelsondierer sowie die Verwendung eines explosionsgeschützten Baggers gemacht. Die Begleitung durch eine Fachfirma für Kampfmittelbeseitigung führt voraussichtlich zu Mehrkosten von rd 6.000 €. Werden tatsächlich Kampfmittel gefunden, können die Mehrkosten deutlich höher sein.

 

 


9.        Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den Bau des Geh-/Radwegs (ca. 90.000 €) und das Begleitgrün (ca. 25.000 €) belaufen sich auf ca. 115.000 €. Für die Unterhaltung des Geh-/Radwegs werden jährlich rd. 2.500 € erforderlich.

Unter dem Sachkonto 54100.787257 (Radweg zwischen Heeßel und Weststadt) stehen 105.000 € in 2022 zur Verfügung. Deckungsmittel in Höhe von 10.000 € stehen unter dem Sachkonto 55100.787200 (Erneuerung von Holzbrücken im Stadtpark) zur Verfügung.

 

Für die Beleuchtung stehen keine Hausmittel in 2022 zur Verfügung. Sollte eine Beleuchtung gewünscht werden, müssten Mittel für den Haushalt 2023 angemeldet werden.

Die Unterhaltung der Beleuchtung (Wartung und Stromverbrauch) verursacht Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 1.750 € pro Jahr. Die Kosten für die Stromversorgung lassen sich nur grob abzuschätzen, da die Beleuchtung nur bei Bewegung leuchtet.

 

 

Es handelt sich um eine Geh-/Radwegeverbindung im Außenbereich, welche nicht zur Erschließung von (Bau)Grundstücken dient. Daher können keine Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben werden.

Da die Fläche des Geh-/Radweges gewidmet werden soll, ist zu prüfen, ob Beiträge nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG, Straßenausbaubeiträge) zu erheben sind. Bei den Anliegergrundstücken handelt es sich ausschließlich um Ackerflächen. Voraussetzung für die Heranziehung von Beiträgen ist u.a. die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist es zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich, dass auf das Grundstück heraufgefahren werden kann. Hier handelt es sich um einen Geh-/Radweg, der mit Fahrzeugen nicht befahren werden darf (Beschränkung der Widmung als Geh-/Radweg). Damit fehlt den anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken die Möglichkeit der Inanspruchnahme und diese können somit nicht zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden.

Für den Ausbau des Weges können somit keine Beiträge nach dem NKAG erhoben werden, da es keine Anliegergrundstücke gibt, die durch den Ausbau einen beitragsrelevanten Vorteil erlangen.

 

 

10. Förderung

Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist ein Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundes zu stellen, um eine Förderung der Baukosten für den Geh-/Radweg ohne Bepflanzung in Höhe von 65 % zu beantragen.

Der Anteil der Stadt Burgdorf für den Bau des Geh-/Radweges beträgt demnach voraussichtlich rd. 31.500 € zuzüglich 25.000 € für die Bepflanzung, die nicht förderfähig ist.

 

Für eine Beleuchtung des Geh-/Radweges und der fortführenden landwirtschaftlichen Wege bis zum Heisterkampsweg würden der Stadt Burgdorf zusätzlich Kosten in Höhe von rd. 50.000 € entstehen, mögliche Fördergelder sind schon berücksichtigt, siehe Tabelle. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg

Anlage 2: Querschnitt Geh-/Radweg

Anlage 3: Stellungnahmen zur Geh-/Radwegeplanung

Anlage 4: Beleuchtungsvarianten Geh-/Radweg

 

    

 

(Pollehn)