Betreff
Gastronomen die Außenbewirtschaftungsgebühr erlassen
Vorlage
A 2022 0146
Aktenzeichen
32.083.007
Art
Antrag
In der Anlage erhalten Sie den Antrag der
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Burgdorf vom 02.03.2022 zur Kenntnis.
Hinweis:
Gem. §
21 Niedersächsisches Straßengesetz können Gemeinden durch Satzung
Sondernutzungsgebühren erheben. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Burgdorf
aktuell keinen Gebrauch gemacht. Für die Erlaubnis von Außenbewirtschaftungen
(§ 18 Abs. 1 NStrG) werden lediglich Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 €
nach der Satzung der Stadt Burgdorf über die Erhebung von Verwaltungskosten im
eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erhoben. Diese Gebühr muss vom
Antragsteller einmalig gezahlt werden.
Anlage
(Pollehn)