Betreff
Gastronomen die Außenbewirtschaftungsgebühr erlassen
Vorlage
A 2022 0146
Aktenzeichen
32.083.007
Art
Antrag

In der Anlage erhalten Sie den Antrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Burgdorf vom 02.03.2022 zur Kenntnis.

 

 

 

Hinweis:

Gem. § 21 Niedersächsisches Straßengesetz können Gemeinden durch Satzung Sondernutzungsgebühren erheben. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Burgdorf aktuell keinen Gebrauch gemacht. Für die Erlaubnis von Außenbewirtschaftungen (§ 18 Abs. 1 NStrG) werden lediglich Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 € nach der Satzung der Stadt Burgdorf über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) erhoben. Diese Gebühr muss vom Antragsteller einmalig gezahlt werden. 

 

 

Anlage

 

(Pollehn)