Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt
sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung / Gehweg) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Beleuchtung Erneuerungskonzept
Seit Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Gehweg Schwüblingser Weg
Der Gehweg auf der Nordseite im Schwüblingser Weg im Abschnitt zwischen Ostlandring und Gutenbergstraße wurde gemäß Ausbauprogramm erneuert. Für die Teilgehwegerneuerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Allgemein
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Am Buchenhof Beleuchtung
Am Eschenhof Beleuchtung
Am Dornbusch Beleuchtung
Am Westende Beleuchtung
Beckstraße Beleuchtung
(Bereich ab Haus Nr. 2/15 bis zum Wendehammer)
Dachsweg / Leinemannweg Beleuchtung
Delpstraße Beleuchtung
(Teilstück zur Mönkeburgstraße, entlang Haus Nr. 1-7)
Ellerngrund Beleuchtung
(Bereich zwischen Moorstraße und Mönkeburgstraße)
Ellerngrund Beleuchtung
(Bereich zwischen Werwolfsweg und Am Dornbusch)
Falkenhorst Beleuchtung
Föhrenkamp Beleuchtung
Fuchsweg Beleuchtung
Ginsterweg / Lindenweg Beleuchtung
(Bereich zwischen Moorstraße und Schillerslager Straße)
Hasenheide Beleuchtung
Hoher Kamp Beleuchtung
Im Hagenfeld Beleuchtung
Im Jägerfeld Beleuchtung
Lüneburger Straße Beleuchtung
Schwüblingser Weg Gehweg Ostlandring bis
Gutenbergstraße
(siehe
anliegender Plan)
Stauffenbergstraße Beleuchtung
Uhlenflucht Beleuchtung
Werwolfsweg Beleuchtung
(Bereich zwischen Im Jägerfeld und Ellerngrund 8)
Werwolfsweg Beleuchtung
(Bereich zwischen Ellerngrund und Im Hagenfeld)
Wohnweg Beckstraße 1 E bis 13 Beleuchtung
Wohnweg Goerdeler Straße 12
bis Beckstraße 1 E Beleuchtung
Wohnweg Goerdeler Straße 10
bis Lippoldstraße 18 F Beleuchtung
Wohnweg Goerdeler Straße 13 bis 27 Beleuchtung
Wohnweg Goerdeler Straße 31 bis 43 Beleuchtung
Wohnweg Leinemannweg 2 bis 10 Beleuchtung
Wohnweg Leinemannweg 12 bis 30 Beleuchtung
Wohnweg Leinemannweg 32 bis 42 Beleuchtung
Wohnweg Lippoldstraße 22 bis 32 Beleuchtung
Wohnweg Lippoldstraße 34 bis 44 Beleuchtung
Kosten / Einnahmen Beleuchtung
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten Januar, Februar und März 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 77.000,00 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 57.000,00 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496 und 2009 0564)
Kosten / Einnahmen Schwüblingser Weg
Für die Gehwegerneuerung sind Kosten in Höhe von ca. 18.000,00 € angefallen. Da es sich bei dem Schwüblingser Weg um eine Anliegerstraße handelt, beträgt der Anteil der Anlieger 75 % vom beitragsfähigen Aufwand, so dass mit Einnahmen in Höhe von ca. 13.000,00 € zu rechnen ist.