Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung
Vorlage
2009 0642
Aktenzeichen
643-00
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

    1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt

sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.

 

 

    2. Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung / Gehweg) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Beleuchtung Erneuerungskonzept

Seit Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

 

Gehweg Schwüblingser Weg

Der Gehweg auf der Nordseite im Schwüblingser Weg im Abschnitt zwischen Ostlandring und Gutenbergstraße wurde gemäß Ausbauprogramm erneuert. Für die Teilgehwegerneuerung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

 

Allgemein

Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

 

Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.

 

 

Anlage                                                                  Teileinrichtung      Abschnitt

 

Am Buchenhof                                            Beleuchtung

 

Am Eschenhof                                            Beleuchtung

 

Am Dornbusch                                            Beleuchtung

 

Am Westende                                            Beleuchtung

 

Beckstraße                                                Beleuchtung

(Bereich ab Haus Nr. 2/15 bis zum Wendehammer)

 

Dachsweg / Leinemannweg                           Beleuchtung

 

Delpstraße                                                Beleuchtung

(Teilstück zur Mönkeburgstraße, entlang Haus Nr. 1-7)

 

Ellerngrund                                                Beleuchtung

(Bereich zwischen Moorstraße und Mönkeburgstraße)

 

Ellerngrund                                                Beleuchtung

(Bereich zwischen Werwolfsweg und Am Dornbusch)

 

Falkenhorst                                               Beleuchtung

 

Föhrenkamp                                               Beleuchtung

 

Fuchsweg                                                 Beleuchtung

 

Ginsterweg / Lindenweg                               Beleuchtung

(Bereich zwischen Moorstraße und Schillerslager Straße)

 

Hasenheide                                               Beleuchtung

 

Hoher Kamp                                               Beleuchtung

 

Im Hagenfeld                                             Beleuchtung

 

Im Jägerfeld                                              Beleuchtung

 

Lüneburger Straße                                      Beleuchtung

 

Schwüblingser Weg                                     Gehweg                Ostlandring bis

                                                                                         Gutenbergstraße

                                                                                                               (siehe anliegender Plan)

 

Stauffenbergstraße                                     Beleuchtung

 

Uhlenflucht                                                Beleuchtung

 

Werwolfsweg                                             Beleuchtung

(Bereich zwischen Im Jägerfeld und Ellerngrund 8)

 

Werwolfsweg                                             Beleuchtung

(Bereich zwischen Ellerngrund und Im Hagenfeld)

 

 

Wohnweg Beckstraße 1 E bis 13                    Beleuchtung

 

Wohnweg Goerdeler Straße 12

bis Beckstraße 1 E                                      Beleuchtung

 

Wohnweg Goerdeler Straße 10

bis Lippoldstraße 18 F                                  Beleuchtung

 

Wohnweg Goerdeler Straße 13 bis 27             Beleuchtung

 

Wohnweg Goerdeler Straße 31 bis 43             Beleuchtung

 

Wohnweg Leinemannweg 2 bis 10                  Beleuchtung

 

Wohnweg Leinemannweg 12 bis 30                Beleuchtung

 

Wohnweg Leinemannweg 32 bis 42                Beleuchtung

 

Wohnweg Lippoldstraße 22 bis 32                  Beleuchtung

 

Wohnweg Lippoldstraße 34 bis 44                  Beleuchtung

 

 

Kosten / Einnahmen Beleuchtung

Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten Januar, Februar und März 2009 ausgetauschten Pilzleuchten und Puderdosen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 77.000,00 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 57.000,00 €.

 

Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.

 

Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.

 

(Siehe Vorlagen Nr. 2008 0360, 2008 0433, 2009 0496 und 2009 0564)

 

 

Kosten / Einnahmen Schwüblingser Weg

Für die Gehwegerneuerung sind Kosten in Höhe von ca. 18.000,00 € angefallen. Da es sich bei dem Schwüblingser Weg um eine Anliegerstraße handelt, beträgt der Anteil der Anlieger 75 % vom beitragsfähigen Aufwand, so dass mit Einnahmen in Höhe von ca. 13.000,00 € zu rechnen ist.

 

 

 

 

Anlage