Betreff
Neubau Bauhof: Ausschreibungsverfahren TU-Leistungen, Bieterentschädigung, Bewertungsmatrixen
Vorlage
BV 2022 0123
Aktenzeichen
66.060.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

110.000 €

57300.787141

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Vergabeverfahren für die Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Bauhofs soll wie beschrieben durchgeführt werden. Der Zuschlag wird auf Grundlage der beigefügten Wertungsmatrix erteilt. Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter in der 1. Stufe des Angebotsverfahrens 35.000 € und in der 2. Stufe (finale Angebote) je Bieter 20.000 €.

 

Auf einen Steuerungskreis für das Verhandlungsverfahren wird verzichtet.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Derzeit wird gemeinsam mit dem Projektsteuerer, die funktionale Leistungsbeschreibung der TU-Leistungen für den Neubau des Bauhofs vorbereitet.

Das europaweite Ausschreibungsverfahren für die TU-Leistungen (Planungs- und Bauleistungen) beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in dem maximal 3 geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die eigentliche Angebotsphase gliedert sich in zwei Stufen.

 

1. Stufe:

Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählter Bieter (es werden maximal drei geeignete Bieter ausgewählt) werden aufgefordert, ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Der Bearbeitungszeitraum für die Bieter beträgt 80 Tage. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und mit Hilfe der im Vergabeverfahren bekannt gegebenen Bewertungsmatrix (siehe Anlage) bewertet. Bietergespräche werden geführt.

 

Zwei Bieter werden mit 35.000 € entschädigt. Der Bieter, der am Ende des Verfahrens den Zuschlag erhält, bekommt keine Entschädigung.

 

2. Stufe:

In der zweiten Stufe werden die drei Bieter aufgefordert, ihr Angebot und ggfs. ihren Entwurf zu überarbeiten. Für die Überarbeitung des Angebots haben die Bieter 50 Tage Zeit. Nach Vorlage der überarbeiten Angebote werden wieder Bietergespräche geführt.

 

Zwei Bieter werden mit 20.000 € entschädigt. Der Bieter, der den finalen Zuschlag erhält, bekommt keine Entschädigung.

 

Insgesamt belaufen sich die zu zahlenden Entschädigungen auf 110.000 € (2 mal 35.000 € und zweimal 20.000 €). Grundlage für die Höhe der Aufwandsentschädigung ist, dass 1/3 des Honorars für den Vorentwurf als angemessene Vergütung in der aktuellen Rechtsprechung betrachtet wird.

 

Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Mitte März veröffentlicht.

Auf einen Steuerungskreis für das Verhandlungsverfahren, wie beim Neubau der IGS, soll verzichtet werden. Da von der Neubaumaßnahme ausschließlich Mitarbeiter der Verwaltung betroffen sind, und keine weiteren Dritte, wie z.B. Lehrer, Schüler, Vereine. 

 

(Pollehn)