Betreff
Bebauungsplan Nr. 4-05 "Flachsfeld 2", Vorentwurf
Vorlage
2009 0637
Aktenzeichen
61 26 - 04 05
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ortsrat spricht sich für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3.   Der Verwaltungsausschuss

a)     beschließt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

b)     stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 4‑05 „Flachsfeld 2“ in der Fassung vom 29.04.2010 zu und

c)     beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Schon seit einigen Jahren gibt es in Schillerslage von Einwohnern den Wunsch nach neuen Bauplätzen. Auf Grund mangelnder Flächenverfügbarkeit konnte diesem Wunsch bis heute nicht nachgekommen werden.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ ist deshalb die Bereitstellung von Bauplätzen am Nordrand von Schillerslage. Zugleich kann mit diesem kleinen Baugebiet der nördliche Ortsrand abgerundet und eingegrünt werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich dabei zwischen den Straßen „Flachsfeld“, „Rapsfeld“ und der Bebauung entlang der Straße „Heutrift“ bzw. des Bebauungsplans Nr. 4-04 „Flachsfeld“.

 

Im Vorgriff der Bauleitplanung wurde ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund der ermittelten Lärmimmissionen wurde mit einem Eigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, um die Lärmproblematik zu lösen.

 

Geplant ist ein allgemeines Wohngebiet in dem ca. 13 neue Baugrundstücke entstehen können. Erschlossen werden sollen diese durch eine Stichstraße, die von der Straße „Flachsfeld“ nach Norden abzweigt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ und der parallelen 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage Nr. 2009 0636) kann dem Wunsch der Schillerslager Bevölkerung nach Baugrundstücken im Ort nachgekommen werden.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf kann neben dem Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Darüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-          Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“, Vorentwurf, Stand: 29.04.2010

-          Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“, Vorentwurf,
Stand: 29.04.2010