Betreff
39. Änderung des Flächennutzungsplans (Schillerslage "Flachsfeld 2"), Vorentwurf
Vorlage
2009 0636
Aktenzeichen
61 20 - 39
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Ortsrat spricht sich für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3.  Der Verwaltungsausschuss

a)     beschließt, die 39. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

b)     stimmt dem Vorentwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.01.2010 zu und

c)     beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund der seit Jahren bestehenden Nachfrage Ortsansässiger nach Bauplätzen und zur Abrundung der Ortslage nach Norden plant die Stadt Burgdorf in der Ortschaft Schillerslage die Ausweisung eines neuen kleinen Wohnbaugebietes.

 

Im Vorfeld der Planung wurde die Ortschaft Schillerslage hinsichtlich möglicher Alternativstandorte für neue Wohnbauflächen im Außenbereich überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung hat sich herausgestellt, dass die Fläche nördlich der Straße „Flachsfeld“ am besten für eine künftige Bebauung geeignet ist, da durch eine Entwicklung dieser Fläche auch die Arrondierung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht wird.

 

Zur planungsrechtlichen Realisierung dieses geplanten Wohngebiets ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf erforderlich. Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 39. Flächennutzungsplanänderung können die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

Parallel zu dieser 39. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ (Vorlage Nr. 2009 0637)

 

Anlagen:

-          39. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 18.01.2010)

-          Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 18.01.2010)