Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 "Raiffeisenstraße" -Satzung-
Bezugsvorlage 2009 0574
Vorlage
2009 0634
Aktenzeichen
61 26 - 00 23/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

3. Der Rat

a)  nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-       der in der Zeit vom 29.09.2009 bis 29.10.2009 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 24.09.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 „Raiffeisenstraße“ in der Fassung vom 08.02.2010 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 08.02.2010 beizufügen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2009 0574 wurde der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 „Raiffeisenstraße“ behandelt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.09.2009 dem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und den Bürgermeister beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Der Bebauungsplanentwurf lag in der Fassung vom 10.08.2009 in der Zeit vom 29.09.2009 bis einschließlich 29.10.2009 öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2009 über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 29.10.2009 gebeten. Von den 22 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange teilten 11 mit, dass sie keine Anregungen oder Bedenken vorzutragen haben. Es sind 3 Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen waren. Die übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange äußerten sich nicht.

 

Sämtliche vorgebrachten Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlägen versehen worden und in die Begründung unter Teil 2 aufgenommen worden.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurden die Anlagen 2 bis 4 (Stellungnahmen der Raiffeisenwarengenossenschaft aus dem Jahre 2007) in die Abwägung eingegliedert und in einer tabellarischen Gegenüberstellung wiedergegeben.

 

Änderungen der Planung ergaben sich aufgrund der Stellungnahmen nicht. In die textlichen Festsetzungen und in die Begründung wurden lediglich weitere Hinweise aufgenommen. Die Hinweise sind unterlegt dargestellt.

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren kann die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 „Raiffeisenstraße“ somit als Satzung beschlossen werden.

 

Hinweis:

Mit Rechtskrafterlangung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 „Raiffeisenstraße“ tritt automatisch die 1. Verlängerung der 1. Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 0-23/2 „Raiffeisenstraße“ außer Kraft.

 

Anlage:

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-23 „Raiffeisenstraße“ mit Begründung
(Fassung vom 08.02.2010)