Betreff
Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule in Burgdorf / Untersuchung zur wirtschaftlichsten Vergabeart
Vorlage
BV 2021 1649/3
Aktenzeichen
25-WU-GPGS
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Basierend auf dem Ergebnis des Gutachtens der SIKMa GmbH wird der Neubau des Schulgebäudes der Gudrun-Pausewang-Grundschule mittels einer Vergabe an einen Totalunternehmer durchgeführt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 06.07.2021 wurde im Verwaltungsausschuss die Beschlussvorlage Nr. BV 2021 1649/1 bezüglich des Themas einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie zur Sanierung / Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule mit Sporthalle in Burgdorf besprochen. Es lag eine Wirtschaftlichkeitsstudie des Beratungsunternehmens SIKMa vor. Anhand der in dieser Studie dargestellten Ergebnisse wurde jeweils einstimmig von den Ausschüssen für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau sowie für Schulen, Kultur und Sport ein Neubau des Schulgebäudes empfohlen. Nachfolgend hat der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Bestandsgebäude soll nach Fertigstellung des Neubaus abgebrochen werden.

Bezüglich der Sporthalle stellte die SPD-Fraktion weitere Fragen, sodass die Entscheidung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Sporthalle vertagt wurde. Das Projekt „Sporthalle Gudrun-Pausewang-Grundschule“ wird mit gesonderter Vorlage zur Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Es wird empfohlen, den Beschluss zum Neubau des Schulgebäudes schon jetzt zu fassen, damit die weiteren Schritte eingeleitet werden können.

 

Vergabeform Schulgebäude:

 

Aufgrund des beschlossenen Neubaus des Schulgebäudes der Gudrun-Pausewang-Grundschule galt es die wirtschaftlichste Vergabeform für das Projekt zu finden. Dazu wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur vergleichenden Betrachtung einer Vergabe an einen Totalunternehmer und einer konventionellen Vergabe beauftragt. Das beauftragte Unternehmen SIKMa stellte als Ergebnis der Untersuchung fest, dass eine Umsetzung mittels eines Totalunternehmermodells wirtschaftliche Vorteile gegenüber einer konventionellen Realisierung bringt.

 

Beim Neubau des Schulgebäudes ergäbe eine Vergabe mittels TU-Modell eine Einsparsumme von ca. 2,5 Mio. € gegenüber einer konventionellen Vergabe.

Auch ergibt sich mit der Umsetzung als TU-Modell eine insgesamt schlanke und effektive Projektabwicklung.

Für den Neubau des Schulgebäudes ist somit die Umsetzung mittels eines TU-Modells anzustreben.

 

Das Gutachten der SIKMa GmbH ergab als Endergebnis im Vergleich einer konventionellen Vergabe zu einer Vergabe mittels TU-Modell folgende Projektkostenbarwerte für einen Schulneubau (inkl. Verwaltungskosten ohne Finanzierung):

 

 

Neubau Schulgebäude

Barwert-vergleich

Wert

konventionelle Beschaffungs-variante

Totalunternehmer-modell

Planung, Bau, Finanzierung

17.635.968

15.483.160

Sonstiges

741.259

473.453

Barwerte gesamt

18.377.227

15.956.613

Differenz zur konventionellen Variante

 

2.420.614

Relativer Vergleich

%

100

86,83

Differenz zur konventionellen Variante

%

 

13,17

(aus: Werte aus der Wirtschaftlichkeitsstudie von SIKMa; vom 15.10.2021; Seite 39)

 

Unter der Kategorie „Sonstiges“ sind die allgemeinen Verwaltungskosten zu verstehen.

 

 

Nächster Schritt im Planungsprozess:

 

Als Vorbereitung für eine Vergabe an einen TU soll im nächsten Schritt ein Projektsteuerer gesucht werden, welcher von Beginn des Bauprojektes an die Koordinierung und Steuerung der beteiligten Projektpartner übernimmt und die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) in Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Schule und Verwaltung erarbeiten wird.

(Pollehn)