Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Basierend auf dem Ergebnis des Gutachtens der SIKMa
GmbH wird der Neubau des Schulgebäudes der Gudrun-Pausewang-Grundschule mittels
einer Vergabe an einen Totalunternehmer durchgeführt.
Sachverhalt und Begründung:
Am 06.07.2021 wurde
im Verwaltungsausschuss die Beschlussvorlage Nr. BV 2021 1649/1 bezüglich des Themas einer Machbarkeits- und
Wirtschaftlichkeitsstudie zur Sanierung / Neubau der
Gudrun-Pausewang-Grundschule mit Sporthalle in Burgdorf besprochen. Es lag eine
Wirtschaftlichkeitsstudie des Beratungsunternehmens SIKMa vor. Anhand der in dieser
Studie dargestellten Ergebnisse wurde jeweils einstimmig von den Ausschüssen
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau sowie für Schulen, Kultur und Sport ein
Neubau des Schulgebäudes empfohlen. Nachfolgend hat der Verwaltungsausschuss
einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das Bestandsgebäude soll nach
Fertigstellung des Neubaus abgebrochen werden.
Bezüglich der
Sporthalle stellte die SPD-Fraktion weitere Fragen, sodass die Entscheidung zum
weiteren Vorgehen hinsichtlich der Sporthalle vertagt wurde. Das Projekt
„Sporthalle Gudrun-Pausewang-Grundschule“ wird mit gesonderter Vorlage zur
Beschlussvorlage vorgelegt.
Es wird empfohlen,
den Beschluss zum Neubau des Schulgebäudes schon jetzt zu fassen, damit die
weiteren Schritte eingeleitet werden können.
Vergabeform
Schulgebäude:
Aufgrund des
beschlossenen Neubaus des Schulgebäudes der Gudrun-Pausewang-Grundschule galt
es die wirtschaftlichste Vergabeform für das Projekt zu finden. Dazu wurde eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur vergleichenden Betrachtung einer Vergabe an
einen Totalunternehmer und einer konventionellen Vergabe beauftragt. Das
beauftragte Unternehmen SIKMa stellte als Ergebnis der Untersuchung fest, dass
eine Umsetzung mittels eines Totalunternehmermodells wirtschaftliche Vorteile
gegenüber einer konventionellen Realisierung bringt.
Beim Neubau des Schulgebäudes
ergäbe eine Vergabe mittels TU-Modell eine Einsparsumme von ca. 2,5 Mio. €
gegenüber einer konventionellen Vergabe.
Auch ergibt sich
mit der Umsetzung als TU-Modell eine insgesamt schlanke und effektive
Projektabwicklung.
Für den Neubau des
Schulgebäudes ist somit die Umsetzung mittels eines TU-Modells anzustreben.
Das Gutachten der
SIKMa GmbH ergab als Endergebnis im Vergleich einer konventionellen Vergabe zu
einer Vergabe mittels TU-Modell folgende Projektkostenbarwerte für einen
Schulneubau (inkl. Verwaltungskosten ohne Finanzierung):
|
Neubau Schulgebäude |
||
Barwert-vergleich |
Wert |
konventionelle
Beschaffungs-variante |
Totalunternehmer-modell |
Planung, Bau, Finanzierung |
€ |
17.635.968 |
15.483.160 |
Sonstiges |
€ |
741.259 |
473.453 |
Barwerte
gesamt |
€ |
18.377.227 |
15.956.613 |
Differenz zur konventionellen Variante |
€ |
|
2.420.614 |
Relativer Vergleich |
% |
100 |
86,83 |
Differenz zur konventionellen Variante |
% |
|
13,17 |
(aus: Werte aus der Wirtschaftlichkeitsstudie von SIKMa; vom 15.10.2021;
Seite 39)
Unter der Kategorie
„Sonstiges“ sind die allgemeinen Verwaltungskosten zu verstehen.
Nächster Schritt
im Planungsprozess:
Als Vorbereitung für eine Vergabe an einen TU soll im nächsten Schritt ein Projektsteuerer gesucht werden, welcher von Beginn des Bauprojektes an die Koordinierung und Steuerung der beteiligten Projektpartner übernimmt und die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) in Zusammenarbeit mit den Beteiligten der Schule und Verwaltung erarbeiten wird.
(Pollehn)