Zwei oder mehr stimmberechtigte
Ortsratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder zu einer Gruppe
zusammenschließen (§ 91 Abs. 4 NKomVG i.V.m. § 57 Abs. 1 NKomVG).
Wegen der Rechte, die einer
Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der
Ortsratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen
wollen, unerlässlich.
Es wird deshalb darum gebeten,
die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der
Vorsitzenden / des Vorsitzenden, der stellvertretenden / des stellvertretenden
Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder dem Bürgermeister bis spätestens zur
konstituierenden Sitzung am 30.11.2021 mitzuteilen (vgl. Geschäftsordnung für
den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund
besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der
Stadt Burgdorf).
Die Bildung von Fraktionen und Gruppen ist in der konstituierenden Sitzung bekannt zu geben.
(Pollehn)