Betreff
Feststellung der im Ortsrat vertretenen Fraktionen und Gruppe
Vorlage
M 2021 0048
Aktenzeichen
10.024
Art
M i t t e i l u n g

Zwei oder mehr stimmberechtigte Ortsratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder zu einer Gruppe zusammenschließen (§ 91 Abs. 4 NKomVG i.V.m. § 57 Abs. 1 NKomVG).

 

Wegen der Rechte, die einer Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der Ortsratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion bzw. Gruppe zusammenschließen wollen, unerlässlich.

 

Es wird deshalb darum gebeten, die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden / des Vorsitzenden, der stellvertretenden / des stellvertretenden Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder dem Bürgermeister bis spätestens zur konstituierenden Sitzung am 30.11.2021 mitzuteilen (vgl. Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Burgdorf).

 

Die Bildung von Fraktionen und Gruppen ist in der konstituierenden Sitzung bekannt zu geben.

 

 

 

(Pollehn)