Beschlussvorschlag:
Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister wird
Frau / Herr ………………………………..
gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ortsrat wählt in seiner
ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten
Ortsratsmitglieds aus seiner Mitte (sowohl stimmberechtigte als auch beratende
Mitglieder) für die Dauer der Wahlperiode die Ortsbürgermeisterin / den
Ortsbürgermeister (§ 92 Abs. 1 NKomVG).
Jedes Ortsratsmitglied ist vorschlagsberechtigt.
Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister muss in der Ortschaft wohnen (§ 95 Abs. 3 NKomVG).
Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat (§ 67 NKomVG).
(Pollehn)