Betreff
Sitzungsleitung durch das an Lebensjahren älteste und zur Leitung der Sitzung bereite Ortsratsmitglied
Vorlage
M 2021 0044
Aktenzeichen
10.024
Art
M i t t e i l u n g

Die Sitzungsleitung - einschließlich der Leitung der Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin / des neuen Ortsbürgermeisters - obliegt der / dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitglied (Altersvorsitzende/r - § 92 Abs. 1 NKomVG). Mit der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters geht die Sitzungsleitung auf diese / diesen über.

 

Die Altersvorsitzende / der Altersvorsitzende kann auch ein beratendes Mitglied sein (§ 91 Abs. 2 NKomVG).

 

Folgende Ortsratsmitglieder kommen in der aufgeführten Reihenfolge ihres Alters für die Sitzungsleitung bis einschließlich der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in Frage:

 

1.       Herr Fritz-Gunther Meyer-Baron

 

2.       Frau Katrin Thies

 

3.       Frau Birgit Meinig

 

Im Vorfeld zur Sitzung wird nach der zuvor angegebenen Reihenfolge geklärt, ob sich das jeweilige Ortsratsmitglied zur Leitung der Sitzung bereit erklärt.

 

 

 

(Pollehn)