Bezugsvorlage 2009 0553 (Entwurf)
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unten formulierten Beschluss zu fassen.
3. Der Rat beschließt entsprechend § 47d BImSchG den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 27.10.2009 aufzustellen
Sachverhalt und Begründung:
Entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23.06.2009 wurde mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange bzw. Behörden durchgeführt. Dabei sind keine Anregungen zum Lärmaktionsplan abgegeben worden.
Der Lärmaktionsplan 2009 kann nun entsprechend § 47d BImSchG beschlossen werden.
Anschließend wird die Verwaltung den Lärmaktionsplan an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz zur Weiterleitung an das zuständige Bundesministerium (§ 47 d Abs. 7 BImSchG) übermitteln und auf der Internetseite der Stadt Burgdorf veröffentlichen.
In dem anliegenden Ausdruck des Lärmaktionsplans sind die
vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der Entwurfsfassung grau
hinterlegt.
In Kapitel 1.1 wurden die Fertigstellung der Ortsumgehung B 188neu
berücksichtigt und es wurden Anregungen aus der Beratung des Entwurfs im
Umwelt- und Verkehrsausschuss am 16.06.2009 ergänzt.
In Kapitel 4.3 wurden Informationen zur Durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ergänzt.
Anlage
- Lärmaktionsplan (Stand 27.10.2009)