Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Vorlage
2009 0623
Aktenzeichen
32-142-00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)

 

 

 

 

Der Feuerwehrausschuss / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter c) formulierten Beschluss zu fassen.

zu c)

 

 

 

 

Der Rat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben -Kostenersatz- und Gebührensatzung- mit Kostentarif- (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem Verfahren darauf hingewiesen, dass die derzeitige Satzung in § 4 Abs. 1 und 3 gegen höherrangiges Recht verstößt. Konkret geht es um die - nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Hannover - unzulässige Festlegung, dass Kosten-/Gebührenschuldner u. a. derjenige ist, „zu dessen Gunsten“ die Leistung erbracht wird.

 

§ 5 NKAG ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen. Dabei grenzt Abs. 6 der Vorschrift den Bereich potentieller Gebührenschuldner auf diejenigen ein, die eine Leistung „in Anspruch nehmen“. Hiermit ist nach bisheriger Auffassung der Kammer ein Willenselement verbunden. Wenn, wie hier der Kreis der Gebührenschuldner satzungshalber auf Personen ausgedehnt wird, „zu dessen Gunsten“ eine Leistung erbracht wird, überschreitet dies die Grenzen des § 5 Abs. 6 NKAG.

 

Aus dem zuvor beschriebenen Grund muss die Satzung, in der sich aus dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf ergebenden Weise, geändert werden.

 

 

Anlagen:

Anlage 1
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostenersatz- und Gebührensatzung- mit Kostentarif)