Beschlussvorschlag:
zu a und b): Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) der Vorlage zu fassen.
zu c): Der Rat beschließt,
Herrn Reinhard Nicks mit Wirkung vom 01. Januar 2010 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. Dezember 2016) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel
zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Heeßel Heinz-Rudolf Neumann endet am 31.12.2009 aus Altersgründen.
Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Heeßel haben in der Dienstversammlung am 21.09.2009 den
Reinhard
Nicks , geb. 08.05.1987, wohnhaft Dorfstr. 10a, 31303 Burgdorf
zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Herr Nicks ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.