Betreff
Neuregelungsverordnung über Naturdenkmale in der Region Hannover
Vorlage
2009 0608
Aktenzeichen
31-Fre 62-04/0
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Ortsrat Schillerslage/Ramlingen-Ehlershausen/Otze/Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den zu b) genannten Beschluss zu fassen.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss spricht sich dafür aus, gegen die Neuregelungsverordnung über Naturdenkmale in der Region Hannover weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Verordnungen über Naturdenkmale in der Region Hannover wurden überwiegend noch vom ehemaligen Landkreis Hannover und dessen Rechtsvorgängern erlassen. Um alle Naturdenkmalsverordnungen, bis auf wenige Ausnahmen, auf einen einheitlichen Stand zu bringen, beabsichtigt die Region Hannover, diese in einer Verordnung zusammenzufassen, die sowohl den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügt, als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Betroffen sind auch die Naturdenkmale im Bereich der Stadt Burgdorf (s. Anlage 00). Durch die Neuregelung werden keine Naturdenkmale neu ausgewiesen oder aufgehoben. Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf können bis zum 30.11.2009 abgegeben werden.

 

Da mit der Neuregelungsverordnung Naturdenkmale weder neu ausgewiesen noch aufgehoben werden, bestehen m. E. keine Bedenken gegen die Verordnung.

 

 

Anlagen