Betreff
Anschluss und Einleitung von Niederschlagswasser der B 188 - Vereinbarung
Vorlage
2009 0599
Aktenzeichen
654-07
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage an.

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt, auf Basis des in der Anlage der Vorlage beigefügten Entwurfes, eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, handelnd für die Bundesrepublik Deutschland, und der Stadt über den Anschluss und die Einleitung von Niederschlagswasser der Bundesstraße 188 in das städtische Sickerbecken am Sorgenser Grundweg abzuschließen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

I.       Allgemeines

 

Das Versickerungsbecken am Sorgenser Grundweg wurde 2009 erweitert. Das Sickerbecken nahm bislang das Niederschlagswasser aus den Baugebieten Langes Feld I und II, des Feuerwehrhauses, des THW, des Wasserwerkweges sowie einem Teilbereich der Straße Vor dem Celler Tor auf.

 

Die Erweiterung wurde notwendig, um das Niederschlagswasser von den Flächen der Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie von Teilflächen der B 188, Ortsumgehung Burgdorf, aufzunehmen.

 

Im Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der B 188n – Ortsumfahrung Burgdorf – vom 31.07.2002 wurde geregelt, dass die Straßenabflüsse der B 188n von Bau-km 14 + 680 bis Bau-km 15 + 880 in das städtische Sickerbecken am Sorgenser Grundweg geleitet werden. Zwischen der Stadt Burgdorf und der Straßenbauverwaltung ist eine Vereinbarung zu schließen, in der die technischen und finanziellen Einzelheiten zu regeln sind.

 

Für die Erweiterung des Sickerbeckens hat die Region Hannover mit Schreiben vom 17.06.2009 eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

 

 

II.     Vereinbarung

 

Gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung wurde ein Vereinbarungsentwurf (s. Anlage 1) aufgestellt. Dieser regelt die Durchführung der Maßnahme sowie Fragen der Unterhaltung und Kostenregelungen.

 

Die Straßenbauverwaltung trägt sämtliche im Zusammenhang mit dem Anschluss der Flächen der B 188 anfallenden Kosten. Die Stadt trägt die Kosten für den Anschluss der städtischen Flächen an das Sickerbecken sowie die Kosten der Unterhaltung des Sickerbeckens.

 

Die Region Hannover hat die wasserrechtliche Erlaubnis mit der Auflage versehen, den Boden des Versickerungsbeckens zu untersuchen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass durch die Einleitung von Niederschlagswasser von der B 188 auf Grund der Verkehrsbelastung einen höheren Schadstoffgehalt aufweisen wird. Die Kosten für diese Untersuchungen werden hälftig zwischen Stadt und Bund geteilt (§ 6 Absatz 3 der Vereinbarung).

 

 

 

 

Ich schlage dem Verwaltungsausschuss vor, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

 

 

Anlage

Vereinbarung mit Lageplan und wasserrechtlicher Erlaubnis