Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
2009 0598
Aktenzeichen
151.-13.2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu 1):  Der Ortsrat Otze nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3) der Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu 2):  Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3) der Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu 3):  Der Verwaltungsausschuss beschließt, die in den Anlagen aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte gemäß § 6 NStrG als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen bzw. Straßenabschnitte sollen gemäß § 6 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Öffentlichkeit einer Straße im Rechtssinne begründet wird. Der Gebrauch der öffentlichen Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften als Gemeingebrauch gestattet.

 

Die Stadt ist in allen Fällen Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin des der Straße dienenden Grundstückes, mit Ausnahme des Flurstücks 45/10 (Parkplätze Aldi). Hier liegt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Einverständnis der Eigentümer für eine Widmung der Parkplätze vor.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung nach § 6 Abs. 2 NStrG sind damit erfüllt.

 

Der Weg zwischen den Straßen ‚Papenkamp’ und ‚Im Stillen Winkel’ wurde 1968 ausgebaut und als ‚Gehweg’ gewidmet. Die Fläche wurde somit für den Kraftfahrzeugverkehr nicht zur Verfügung gestellt. Den Grundstücken ‚Papenkamp 9 und 9A’ wurde zur verkehrlichen Erschließung der Grundstücke eine Zufahrt über den Gehweg genehmigt. Von daher ist dieser Bereich auf einer Länge von ca. 39 m nunmehr – ohne Nutzungseinschränkung - zu widmen.

 

 

 

Anlagen: Zusammenstellung (Anlage 1) und Lagepläne (Anlagen 2 bis 6)