Betreff
Einziehung eines Teilbereichs der öffentlichen Straße "Alte Bundesstraße"
Vorlage
2009 0597
Aktenzeichen
66.1/151-13.2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

zu 1)   Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen schließt sich der Beschlussempfehlung zu 3) der Vorlage 2009 0597 an.

 

zu 2)   Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu 3) der Vorlage 2009 0597 an.

 

zu 3)   Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

          „Der nördliche Teilbereich der ‚Alten Bundesstraße’ vom Ende des Flurstücks 51/1 bis zum ehemaligen Anschluss an die B 3 wird gemäß § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehung wird ab dem 10.11.2009 wirksam.“

Sachverhalt und Begründung:

 

Die „Alte Bundesstraße“ (Gemarkung Ramlingen-Ehlershausen, Flur 11, Flurstück 75/1) ist auf einer Länge von ca. 300 m im Bereich der Kreisstraße K 117 bis zum ehemaligen Anschluss an die B 3 mit Beschluss des Rates vom 20.06.1978 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet worden (s. Anlage 1).

 

Durch die Verlegung der B 3 hat der o.g. Abschnitt seine Verkehrsbedeutung verloren. Der Anschluss an die B 3 existiert bereits seit Jahrzehnten nicht mehr. Der nördliche Abschnitt vom Ende des Grundstücks des Schützenvereins Ehlershausen (Flurstück 51/1) bis zum ehemaligen Anschluss an die B 3 (Gesamtlänge ca. 140 m) wird für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt.

 

Die „Alte Bundesstraße“ dient in diesem Teil lediglich als Wirtschaftsweg für die nördlich gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Erreichbarkeit dieser Flächen wird auch zukünftig gewährleistet, da an dem Weg keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden (s. Anlage 2).

 

Mit der Vorlage 2009 0541 wurde daher die Einziehung des o.g. Teilbereichs der „Alten Bundesstraße“ vorgeschlagen. Durch die Einziehung soll die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung genommen werden, d.h. die Widmung wird insoweit wieder beseitigt.

 

Aufgrund des vom Verwaltungsausschuss am 19.05.2009 gefassten Beschlusses wurde das nach § 8 Nieders. Straßengesetz (NStrG) vorgeschriebene Einziehungsverfahren eingeleitet.

 

Das Einziehungsverfahren beginnt mit der Ankündigung des Vorhabens, um jedermann, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen fühlt, Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“ am 23. Mai 2009 veröffentlicht.

 

Gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Einwendungen erhoben. Von daher ist keine weitere Erörterung mehr erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die Einziehung nunmehr zu beschließen. Gemäß § 8 Abs. 3 NStrG ist die Einziehung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet, öffentlich bekannt zu machen. Von daher ist auch der Zeitpunkt festzulegen, an dem die Einziehung wirksam werden soll. Dieser Zeitpunkt ist auch vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Bezugsvorlage: 2009/0541

 

Anlagen: Lagepläne