Sachverhalt und Begründung:
Die
Wohnung im OG des Wohnhauses „Im Sonneneck 3“ steht seit dem 01.11.2007 leer.
Sie
hat eine Wohnfläche von 90,90 m² und besteht aus 4 Zimmern, Küche, Bad,
Gäste-WC, Flur, Balkon und zwei Kellerräumen. Zu der Wohnung gehört außerdem
eine Garage mit Abstellraum.
Es
wird angestrebt, diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu vermieten.
Vorrangig soll eine Anfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
Burgdorf erfolgen. Besteht seitens der Kolleginnen oder Kollegen kein
Interesse, sollen Anzeigen in der regionalen Presse und auf entsprechenden
Seiten im Internet geschaltet werden.
Vorgesehen
ist eine monatliche Kaltmiete von 469,95 Euro (5,17 €/m²), Neben- und
Heizkostenabschläge von monatlich 140,- Euro und eine Garagenmiete von 38,35
Euro. Die Mietkaution soll 940,- Euro betragen.
Zu diesen
Konditionen wurde die OG-Wohnung zuletzt vermietet. Der Mietpreis der
EG-Wohnung beträgt ebenfalls 5,17 €/m².
Als
Alternative besteht grundsätzlich auch weiterhin die Möglichkeit der
Vermarktung des Hauses. Da dies seit Jahren erfolglos versucht wird und auch
zukünftig ein Verkauf nicht in Aussicht ist, sollte auf die Mieteinnahmen nicht
verzichtet werden.
Die
bisher entgangenen Mieteinnahmen für 2 Jahre Leerstand belaufen sich auf
11.280,- Euro.
Nach
§ 55g Abs. 3 Nr. 5 NGO und § 10 Hauptsatzung ist der Ortsrat bei Veräußerung,
Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde, soweit es in der
Ortschaft gelegen ist, anzuhören.
Somit
ist die Kenntnisnahme durch den Ortsrat Ramlingen-Ehlerhausen und dessen
Meinungsäußerung erforderlich.