Betreff
51. Flächennutzungsplanänderung (Östlich Beerbuschweg), Entwurf
Bezugsvorlage 2009 0543 (Vorentwurf)
Vorlage
2009 0584
Aktenzeichen
61 20 - 51
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.    

2.   Der Verwaltungsausschuss

-   stimmt dem Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.08.2009 zu und

-   beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der 51. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebiets östlich des Neubaugebietes ’Südlich Beerbuschweg’.

 

Anhand der Bezugsvorlage 2009 0543 ist über den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 19.05.2009 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Dem entsprechend erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 09.06.2009 – 23.06.2009 und die Unterrichtung der Behörden mit Schreiben vom 26.05.2009.

Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligungsschritte sind in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung in Kapitel 17 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

 

Im weiteren Planungsverlauf waren an der Planzeichnung keine Änderungen erforderlich. Die in der Begründung gegenüber dem Planungsstand des Vorentwurfs vorgenommenen Änderungen und Ergänzung sind farbig/grau markiert.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kann nun die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.         


Anlage

-          Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 18.08.2009) mit Begründung.