Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2009 0582
Aktenzeichen
20-Tw
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat beschließt, die 10. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsge­bührensatzung vom 19.11.1994 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2009 0582 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefüg­ten) Fassung zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 11.12.2008 beschlossenen und am 01.01.2009 in Kraft getretenen 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse I         nur Winterdienst                                                           0,38 €

Reinigungsklasse Il        Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                              1,58 €

Reinigungsklasse III       Reinigung mind. 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,25 €

Reinigungsklasse IV       Reinigung mind. 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst                 2,06 €

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2008 zeigt eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 20.764,50 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2008 eine Unterdeckung in Höhe 29.781,70 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 50.546,20 € entstanden. Die Unter- bzw. Überdeckungen im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) und beim Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2008, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2010 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Senkung der Gebührensätze für den Winterdienst sowie zu einer Erhöhung für die Straßenreinigung. Bei einer Frontlänge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um  insgesamt 3,80 € erhöhen.

 

Für die Kalkulation der Gebühren für den Winterdienst wurde hinsichtlich der Kostenansätze ein Durchschnittssatz der letzten zehn Jahre gebildet, um so durch die Berücksichtigung verschieden starker Winter einen möglichst gleichbleibenden Gebührensatz zu erreichen. Gerade die strengen Winter 2001, 2002 und 2003 und auch 2005 haben hier allerdings zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Kosten geführt. Hier macht sich aber, durch die im Durchschnitt der letzten 10 Jahre berechneten Personalkosten, auch wegen  einer  leichten Senkung des Stundensatzes, eine Kostenminderung bemerkbar. In den letzten Jahren wurden ausschließlich Überschüsse aus Vorjahren abgewickelt. Das positive Ergebnis aus 2008 führt letztendlich zu einer geringen Senkung der durch Gebühren zu deckenden Winterdienstkosten.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich, um den Gebührenhaushalt im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst 2010 ausgeglichen gestalten zu können. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2010 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Winterdienst                                                          0,35 €

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                  1,77 €

Reinigungsklasse 3      Reinigung 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,44 €

Reinigungsklasse 4      Reinigung 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst            2,25 €

 

II.        Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer 10. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987' sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Einnahmen in 2010 in Höhe von rd. 30.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2010 kann somit auf insgesamt 371.000,00 € festgesetzt werden.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:  Betriebsabrechnung Straßenreinigung mit Gebührenkalkulation

Anlage 2: Entwurf einer 10. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsge-bührensatzung vom 19.11.1987'