Betreff
Überplanmäßige Ausgabe Wohngeld
Vorlage
2009 0578
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Ausgaben:

250.000,00 €

48800.788000

Einnahmen:

 250.000,00 €

48800.161000

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 48800.788000. (Miet- und Lastenzuschüsse) in Höhe von 250.000,00 € zu.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch die Wohngeldreform 2009 ist ein erheblicher Anstieg an Wohngeldbewilligungen (Jan. bis Juli 2008 = 234; Jan. bis Juli 2009 = 483)  mit einem erhöhten Anspruch zu verzeichnen. Das Ausmaß dieser Kostensteigerung war bei der Planung für den Haushalt 2009 nicht erkennbar, da zu diesem Zeitpunkt bedeutende Einzeländerungen innerhalb des Wohngeldgesetzes noch nicht verabschiedet waren.

 

Da der Ansatz von 400.000,00 € bereits fast aufgebraucht ist, ergibt sich die zwingende Notwendigkeit weitere 250.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben von über 10.000,00 € liegt beim Rat.

 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist gewährleistet, da die Wohngeldzahlungen durch das Erstattungsverfahren mit dem Land Niedersachsen (N-Bank) ausgeglichen werden.