Betreff
Stellenplanentwurf 2010
Vorlage
2009 0573
Aktenzeichen
10-11 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)        Der Rat nimmt den Stellenplanentwurf zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung zunächst in die Ausschüsse zu b) und c).

 

zu b)/c)    Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den unter d) dieser Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu d)        Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2010 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte

 

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010

 

               beschlossen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich Ihnen den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2010. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 85 Abs. 2 Nds. Gemeindeordnung). Entsprechend § 5 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) gliedert sich der Stellenplan/Entwurf in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass derzeit immer noch keine gültigen, auf den TVöD zugeschnittenen Muster zu § 5 GemHKVO vorliegen, die die Gestaltung des Stellenplanes verbindlich festlegen. Aus diesem Grund werden nach wie vor die bisherigen Stellenplan-Muster verwendet. Andernfalls wird der Stellenplan bis zur Beschlussfassung eventuell noch umzugestalten sein.

 

Bevor auf die gegenüber dem Stellenplan 2009 erfolgten Änderungen eingegangen wird, halte ich einige grundsätzliche Ausführungen zum Arbeitsgebiet EDV der Hauptabteilung (10) für erforderlich.

 

 

Der „Dienstleistungsbereich EDV“ ist zuständig für den „ausfall- und virensicheren“ Betrieb der EDV. Dabei ist er dem ständigen technischen Fortschritt unterworfen und hat Wirtschaftlichkeitsaspekte ebenso zu betrachten wie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Aufgabengebiet umfasst für den EDV-technischen Betrieb in den Rathäusern Organisation, Auswahl, Einkauf, Betrieb und Bereitstellung von weit mehr als 100 Software-Programmen. Grob beschrieben stellt sich dieses Aufgabengebiet wie folgt dar:

 

-     Konzeption und Dokumentation der hard-/softwaretechnischen DV-Infra-struktur innerhalb der Verwaltungsgebäude,

 

-    Auswahl, Beschaffung und Konfiguration der Hard- und Software für die PC-Arbeitsplätze und Netzwerkkomponenten im heterogenen Netzwerk einschl. Installation und Anwenderbetreuung,

 

-     selbständiges und abschließendes Lokalisieren und Beheben von Störungen,

 

-     Netzwerk: Systemverwaltung der Netzwerkinfrastruktur (z.B. Ethernet-Verkabelung, ISDN-Strecken etc.) und Netzwerkserver in den Verwaltungsgebäuden,

 

-     Organisation und Verwaltung der Datenfernverarbeitung zu fremden Netzen, Datensicherung, Anwenderschulungen

 

-     Telekommunikation.

 

Die in den letzten Jahren ernorm gewachsene Zahl der Softwareprogramme, deren Komplexität und die hiermit gewachsene zusätzliche Anwenderbetreuung (GIS-Software, Finanzwesenverfahren, Melde- und Standesamtswesen, Bauhofprogramm u.ä.) bei gleichzeitiger Anwenderbetreuung der Außenstellen (Finanzwesenverfahren, Telekommunikation etc.) machen zwischenzeitlich die Begrenzung der personellen Ressourcen sehr deutlich. Während in den vergangenen Jahren die Softwareprogramme und die Telekommunikation von den Mitarbeiter/innen der Fachabteilungen/der Außenstellen zum großen Teil selbst beherrscht wurden und die Fehlerbehebung mittels eigenen „know-hows“ erfolgte, wird zunehmend durch die Komplexität der Materie auf die Mitarbeiter im EDV-Bereich „zurückgegriffen“. Dies zum großen Teil auch in den „Außenstellen“ (Bücherei, Kindergärten, Schulen, Bauhöfe, Kläranlage etc.) unter Verzicht auf den Einsatz externer Firmen, um eine möglichst kurzfristige Fehlerbehebung und eine einheitliche Handhabung zu erreichen.

 

Hierdurch geraten dringend zu erledigende Aufgaben des EDV-Bereichs in Verzug. Die Unzufriedenheit der betroffenen Kolleginnen und Kollegen ist deutlich zu spüren.

 

In diesem Zusammenhang dürfen die zusätzlich durch die EU, den Bund und das Land vorgegebenen gesetzlichen Vorschriften, Erlasse und Richtlinien nicht außer Acht gelassen werden (EG-Dienstleistungsrichtlinie, E-Government-Initiative des Bundes, Landesweite Qualitätssicherung der kommunalen EU-DLR Daten, Genehmigungsfiktion im Art. 13 Abs. 4 DLRL und parallel hierzu die Genehmigungsfiktion im § 42 a VwVfG = 3-Monats-Frist, Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz –NVwVfG-).

 

Die kurz- und langfristig auch durch die Kommunen in dieser Hinsicht zu bewältigenden Aufgaben werden in Zukunft sowohl weder kosten- noch personalneutral aufzufangen sein.

 

Ich nenne hierzu folgende Stichpunkte: E-Signatur, E-Government = elektronisches Dokumentenmanagementsystem (DMS), DE-Mail, E-Payment, Behördenrufnummer 115. Auch wird das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes für die Kommunen in den kommenden Jahren nicht ohne Auswirkungen bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund lassen sich die von der Verwaltung für notwendig erachteten Projekte wie zentrale EDV- und Telekommunikations-Steuerung der Außenstellen (Schulen, Kindergärten, Bauhöfe, Kläranlagen) einschl. eines zentralen Schulverwaltungsprogramms, die Einrichtung einer „einheitliche Vergabestelle“, elektronische Vergabe sowie die Optimierung des Internet-Auftritts zukünftig nicht ohne zusätzliches Personal bewältigen.

 

Trotz dieses Sachverhaltes habe ich für 2010 noch davon abgesehen, diese im Grunde erforderliche Stelle im Stellenplan vorzusehen.

 

 

I.     Zusätzlicher Stellenbedarf:

 

F a c h b e r e i c h  1

 

1.1    Jugendverwaltungsabteilung (51.1)

 

Im Bereich der Jugendverwaltungsabteilung (51.1) ist über den Stellenplan 2009 eine Teilzeitstelle geschaffen worden (Vergütungsgruppe VI b BAT - Entgeltgruppe 6 TVöD), wobei diese Teilzeitstelle auf drei Jahre befristet (kw 31.12.2011) beschlossen wurde.

 

Die Abteilungsleitung weist darauf hin, dass der Arbeitsumfang und die Aufgabenstellung sich gegenüber dem Vorjahr nicht verringert haben, weshalb erneut beantragt wird, die bereits vorhandene befristete Teilzeitstelle in eine unbefristete Vollzeitstelle umzuwandeln.

 

 

Für die beantragte Vollzeitstelle waren folgende Aufgabeninhalte vorgesehen:

 

-    Unterstützung im Bereich Beistandschaften – Unterhalt – Unterhaltsvorschuss

-    Abrechnung Tagespflegekosten

-    Gebührenberechnung und Beschaffungen für Kindertagesstätten.

 

Die Ablehnung der Vollzeitstelle führte dazu, dass nur die bisher schon wahrgenommenen Aufgaben im Bereich Unterhalt – Beistandschaften – Unterhaltsvorschuss erledigt werden. Eine weitere Aufgabenübertragung war praktisch nicht möglich.

 

In der Konsequenz ist die Abrechnung von Tagespflegekosten (insbesondere bei Tagespflegepersonen, die ihre differenzierten Betreuungszeiten stundenweise mit Stundenzettel abrechnen) sowie die Bearbeitung von Neufällen nur schleppend möglich. Dies führt immer wieder zu Verzögerungen und damit zu Unverständnis bei den Tagespflegepersonen.

 

Gebührenstaffelungen können nur schleppend bearbeitet werden. Folge ist, dass, obwohl Staffelungsanträge vorliegen, zunächst die volle Kindertagesstättengebühr fällig wird. Liegen Abbuchungsaufträge vor, werden diese Beträge auch abgebucht. Unerfreuliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Kindergarteneltern sind vorprogrammiert.

 

Als „Notlösung“ wurde zwischenzeitlich die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin befristet bis zum Jahresende um 10 Stunden wöchentlich erhöht, um die Staffelungsanträge halbwegs zeitgerecht abzuarbeiten und punktuell zeitnah Beschaffungen für die Kindertagesstätten vorzunehmen. Für die Abrechnung der Tagespflegekosten hält der zuvor beschriebene Mangel an.

 

Bedingt durch die derzeitige Situation –befristete Stelle/befristete Arbeitszeitausweitung- ist eine geordnete Aufgabenzuordnung und Organisationsplanung nicht möglich.

 

Die Folgen sind letztendlich Verzögerungen bei der Bearbeitung, Überlastung der Mitarbeiter – bis hin zu gelegentlichen krankheitsbedingten Ausfällen – und berechtigter Ärger der betroffenen Kunden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die diversen Förderprogramme, z. B. Investitionsförderung für Krippen, Brückenjahr, Familien mit Zukunft (Familienbüro – Tagespflege), Sprachförderung mit abgewickelt werden müssen. Auch hier wird versucht, die Antrags- und Abrechnungstermine einzuhalten, indem eine Aufgabenverlagerung auf hierfür nicht zuständige Mitarbeiter erfolgt. Dies führt punktuell in Arbeitsbereichen dieser Mitarbeiter wieder zu verzögerter Bearbeitung, zu nicht unerheblichen Überstunden und zur Demotivation.

 

An der Fallzahlensteigerung im Bereich der Beistandschaften (von 220 auf 300) wird beispielhaft deutlich, wie sich die Arbeitsbelastung in dieser Abteilung ausgeweitet hat.

 

Für die Lösung dieses Problems bietet es sich an, ½ Stelle, die durch die Nichtbesetzung einer ½ Stelle im Bürgerbüro zur Verfügung steht, zu verwenden. Für die im Stellenplan befristet bis 31.12.2011 eingerichtete weitere ½ Stelle wird empfohlen, den angebrachten kw-Vermerk (31.12.2011) zu streichen.

 

Gegenwärtig ist diese Stelle mit BAT VI b Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesen.

 

Zusätzliche jährliche Personalkosten: 17.700,- €, unter Berücksichtigung der im Bürgerbüro nicht wieder besetzten ½ Stelle: keine finanziellen Auswirkungen

 

 

1.2    Familienbüro (51.1)

 

Das Familienbüro wurde im Herbst 2007 im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ eingerichtet. Das Programm läuft über 4 Jahre. Derzeit ist die Maßnahme bis zum 31.05.2010 bewilligt. Ein Antrag für ein weiteres Jahr bis 31.05.2011 kann noch gestellt werden. Nach Auslaufen des Bewilligungszeitraums müsste die Stelle ausschließlich von der Stadt Burgdorf finanziert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Programmzeitraum von 4 Jahren auszunutzen und einen Verlängerungsantrag bis zum 31.05.2011 zu stellen. Der kw-Vermerk (31.05.2010) ist bis zum 31.05.2011 zu verlängern.

 

Die jährlichen Personalkosten in Höhe von 18.700,- € sind in der Gesamtsumme der Personalkosten bereits berücksichtigt. Die Erstattung beträgt 23.482,-€ (2009).

 

Über den Stellenplan 2011 wäre dann über die Fortführung der Maßnahme mit kostenmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2011 zu entscheiden.

 

 

Fachbereich 2

 

2.1    Ordnungsabteilung (32)

Großschadensfälle bzw. Gefahrenlagen –unterhalb von als Katastrophenfall einzustufenden „Schadenslagen“- in der Stadt Burgdorf als auch die Möglichkeit im Wege der Amtshilfe gegenüber der Region im Katastrophenfall in Anspruch genommen werden zu können, bedingen die Notwendigkeit einer zielgerichteten und koordinierten Gefahrenabwehrplanung. Daher ist die Einbindung der hierbei benötigten und beteiligten Kräfte (Verwaltung, Feuerwehr, Hilfsorganisationen/Rettungsdienste –Rotes Kreuz, THW, Ärzte, Krankenhäuser) erforderlich, um optimale Voraussetzungen für den dann notwendigen Einsatz der Rettungskräfte zu schaffen.

 

Die bisherige „Feuerwehreinsatzplanung“ der Stadt Burgdorf erfüllt in der Konsequenz der vorangestellten Ausführungen diese Bedingungen nicht.

 

Grundvoraussetzung ist zunächst eine Notstandsplanung als Grundlage aller weiterführenden Pläne wie z.B. die Optimierung der Feuerwehreinsatzplanung, die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes, die Bildung eines Führungsstabes mit entsprechender personeller und organisatorischer Ausstattung.

 

Die Gefahrenlagen in den vergangenen Jahren (Vogelgrippe, Schweinegrippe) und auch die über die Medien verbreiteten Gefährdungspotenziale (Amok) machen einmal mehr deutlich, dass eine zielgerichtete, koordinierte Gefahrenabwehrplanung dringend notwendig ist und die Grundlage dafür bietet, den Einsatz der Rettungskräfte optimal und ohne zeitliche Verzögerungen zu steuern.

 

Die Fachabteilung schätzt den Personaleinsatz mit einem Anteil von 30 % einer Vollzeitstelle für die erstmalige Erstellung der Grundplanung ein. Weitergehend ist dann die Ergänzung und Pflege der Gefahrenabwehrplanung als dauerhafte Aufgabe personell zu berücksichtigen.

 

Von Seiten der Verwaltungsleitung wird vorgeschlagen, die bereits im Bereich der Ordnungsabteilung geschaffene Teilzeitstelle  (0,5 Stelle BAT VII EG 5 TVöD) um eine weitere Teilzeitstelle (0,5 Stelle) auszuweiten. Diese neuen Stellenanteile sollen - ohne Ausweitung des Stellenplans - aus in der Personalreserve enthaltenen Stellenanteilen (1/2 Stelle BAT/ VIII/VII EG 5 ku 3 TVÖD) bereitgestellt werden.

 

Zu beachten ist, dass die bereits vorgenommene Bewertung dieser Stelle zu dem Ergebnis BAT V c EG 8 TVöD geführt hat. Diese Stelle wäre dementsprechend im Stellenplan auszuweisen.

 

Zusätzliche jährliche Personalkosten 21.600,- €.

 

 

 


II.    Änderungen und Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher und tatsächlicher Auswirkungen

 

F a c h b e r e i c h 1:

 

1.             Die Änderung der Arbeitsplatzbeschreibung für die Sachbearbeiterin des „Ersten Stadtrates/Sachbearbeiterin Hauptabteilung“ führte zu einer Neubewertung dieses Arbeitsplatzes. (alt: BAT VI b, EG 6 TVöD, neu: BAT V c, EG 8 TVöD).

 

Aufgrund von Besitzstandsregelungen entstehen für die Stelleninhaberin keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Hauptabteilung (10)

 

2.     Für eine in der Kanzlei (Postabfertigung) geschaffene Teilzeitstelle (BAT VII EG 5 TVöD) wurde auf Basis der Arbeitsplatzbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen (neu: BAT VIII EG 3 TVöD). Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

          Jährliche Personalkosteneinsparung 1.100,-.€.

 

3.     Für die neu geschaffene Teilzeit-Stelle „Gefährdungsbeurteilungen“ wurde nach Vorlage der Arbeitsplatzbeschreibung die Bewertung vorgenommen. (alt: 0,5 Stelle BAT V c / V b EG 9 ku 8  /  neu: BAT V c EG 8 TVöD) Eine Anpassung des  Stellenplans wurde vorgenommen.

 

4.     Die Notwendigkeit zur Änderung einer Arbeitsplatzbeschreibung (Internetbetreuung/Verwaltungsmodernisierung) führte parallel zu einer „Neubewertung“ dieses Arbeitsplatzes (alt: BAT VI b, EG 6 TVöD/neu: BAT V b, EG 9 TVöD).

 

          Voraussichtliche zusätzliche jährliche Personalkosten 3.700,- €.

 

 

Personalabteilung (11)

 

5.     Die gegenwärtig noch fortdauernde Besetzung der Abteilungsleiterstelle der Personalabteilung (Beamtenstelle A 12) durch einen Beschäftigten ist mit dem Vermerk „Angestellte auf Beamtenstellen“ bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

 

6.u.  Die aufgrund geänderter Arbeitsplatzbeschreibungen (Sachbearbeiterstellen) noch 7.     zu erledigenden Stellenbewertungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.

        (alt: BAT IV a, EG 10 TVöD; neu: BAT IV b , EG 9 TVöD). Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

Hierdurch verbundene jährl. Personalkosteneinsparungen 10.700,- €.

 

8.u.  Auch zu diesen Arbeitsplätzen mussten aufgrund geänderter Arbeitsplatzbeschrei-

9.     bungen (Bezügerechner) Stellenbewertungen vorgenommen werden. Nach Abschluss der Bewertungen ergaben sich folgende Feststellung: alt: BAT V c; EG 8 TVöD, neu: BAT V c/V b; EG 9 ku 8 TVöD. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen. Personalkostensteigerungen waren hiermit nicht verbunden.

 

 

Personalreserve (11)

 

10.         Die für eine Sachbearbeiterin in der Finanz- und Steuerabteilung (20) für eine Krankheitsvertretung eingerichtete zusätzliche Stelle (BAT V b EG 9 TVöD kw 31.12.2009) kann künftig entfallen, da der zu vertretende Stelleninhaber zwischenzeitlich seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

        Jährliche Personalkosteneinsparung 40.700,- €.

         

11.         Eine weitere Sachbearbeiter-(Leerstelle) (BAT IV b kw EG 9 TVöD) kann ebenfalls künftig entfallen, da die Stelleninhaberin zwischenzeitlich einen unbefristeten Rentenbescheid erhalten hat. Auch hier war der Stellenplan entsprechend anzupassen.

 

12.   Die Anzahl der Berufsanfänger war entsprechend dem tatsächlichen Bedarf im Stellenplan anzupassen.

 

 

Jugendverwaltung (51.1)

hier: Kindergärten (51.1)

 

13.   Für die Leitungen und stellv. Leitungen von Kindertagesstätten orientieren sich die Eingruppierungen an der „Durchschnittsbelegung“ der Kindertagesstätten und hier speziell an entsprechenden „Schwellenwerten“. Überschreitungen dieser Schwellenwerte erfordern aus tariflicher Sicht die bewertungsrechtliche Anpassung. Parallel sind bei Unterschreitungen der „Schwellenwerte“ korrigierende bewertungsrechtliche Rückgruppierungen erforderlich. Wegen der Überschreitung von Schwellenwerten war die bewertungsrechtliche Anpassung für die Stelle einer Kindergartenleitung (BAT Vc; EG 8 TVöD) zum 1.1. 2009 auf BAT  V b / IV b EG 9 TVöD erforderlich. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen. Personalkostenveränderungen haben sich aufgrund von Besitzstandsregelungen nicht ergeben.

 

 

Kindergärten (51.1)

Jugendamt (51.2)

Jugendpflege (51.3)

 

14.   Für den Sozial- und Erziehungsdienst ist durch die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 01.11.2009 das Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung Anlage C TVöD – Tabellenentgelt S vereinbart worden. Betroffen hiervon sind die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst . Für den Bereich der Stadt Burgdorf handelt es sich z.Zt. hierbei um insgesamt 113 Beschäftigte. Die entsprechenden Informationsveranstaltungen des KAV für die künftige Eingruppierung finden am 20. und 21. Oktober 2009 statt, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder Aussagen zur künftigen Eingruppierung noch zu den finanziellen Auswirkungen getätigt werden können. Es ist jedoch vorgesehen, unmittelbar nach den Informationsveranstaltungen die Eingruppierungen vorzunehmen. Über eine entsprechende „Informationsvorlage“ soll dann sowohl eine Ergänzung des Stellenplans vorgenommen als auch über die finanziellen Auswirkungen berichtet werden.

 

 

 

 

F a c h b e r e i c h 2:

 

Finanz- und Steuerabteilung (20)

 

15.   Aufgrund einer Veränderung von Aufgabeninhalten für einen Arbeitsplatz in der Finanz- und Steuerabteilung (BAT VII/VI b EG 6 ku 5 TVöD) wurde eine geänderte Arbeitsplatzbeschreibung erstellt und nach tarifrechtlichen Regeln einer „Neubewertung“ unterzogen. Die Neubewertung ergab eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VI b BAT EG 6 TVöD. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

 

Stadtkasse (21)

 

16.   Im Zuge des Renteneintritts eines Mitarbeiters in der Stadtkasse erfolgte eine Umorganisation eines Arbeitsplatzes (V b BAT EG 9 TVöD) bei geänderter Arbeitsplatzbeschreibung. Die Neubewertung durch die „Bewertungskommission“ ergab für diesen Arbeitsplatz die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe V c BAT EG 8 TVöD. Der Stellenplan war entsprechend anzupassen.

 

Zurzeit jährliche Personalkosteneinsparung: 300,- €.

 

 

 

Informatorischer Hinweis:

 

Mit der Gesetzesänderung zum 1.4.2009 (Beamtenstatusgesetz/NBG) entfallen künftig die beamtenrechtlichen Regelungen z.A. (Zur Anstellung) Die Übersicht wurde angepasst.

 

Die gesamte Zahl der Planstellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten (37) sowie der Beschäftigten (292,25) beträgt 329,25 Stellen.

 

 

Hinzu kommen 14 Ausbildungs- und Praktikantenstellen.

 

Ergänzend wird hierzu mitgeteilt, dass die Ausbildungsstelle „Fachangestellte für Bäderbetriebe“ aus der Übersicht herausgenommen wurde, weil die WBB GmbH für die Ausbildung zuständig ist.

 

Der Inhalt des vorliegenden Stellenplanentwurfs wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Eine Entscheidung werde ich Ihnen im Zuge der Beratung über diese Vorlage bekannt geben. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenplanentwurf bekannt gegeben.