Betreff
3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 "Burgdorf Nordwest" -Entwurf-
Bezugsvorlage 2008 0470
Vorlage
2009 0571
Aktenzeichen
61-26-00 71/3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss

empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

2. Der Verwaltungsausschuss

a) nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-       der in der Zeit vom 03.03.2009 bis 17.03.2009 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch öffentliche Aus­legung gemäß § 3 (1) BauGB,

-       der mit Schreiben vom 26.02.2009 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

    und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschrie­benen Abwägungsvorgänge,

 

b) stimmt dem Entwurf in der Fassung vom 03.02.2010 sowie der Begründung zu und

 

c) beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ dient der planungsrechtlichen Absicherung einer Busspur auf der Parzelle der verlängerten Moorstraße. Durch die Einrichtung einer Busspur kann der Buslinienverlauf in der Weststadt verlängert werden. Die Baugebiete Heineckenfeld, Burgdorf Nordwest sowie weitere Teile der Weststadt erhalten somit einen optimierten Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehrsnetz in Burgdorf.

 

Anhand der Bezugsvorlage 2008 0470 ist über den Vorentwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 27.01.2009 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag in der Fassung vom 12.12.2008 in der Zeit vom 03.03.2009 bis einschließlich 17.03.2009 gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 26.02.2009 entsprechend § 4 (1) BauGB. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligungen sind in der Begründung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ im Teil 3 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

 

Aufgrund mehrerer eingereichter Stellungnahmen, in denen die geplante Buslinienführung über die verlängerte Moorstraße abgelehnt wurde, wurde am 22.06.2009 eine Einwohnversammlung zum Thema „Buslinienführung Weststadt“ durchgeführt. Während der Einwohnerversammlung wurden die geplante Buslinienführung über die Moorstraße sowie Alternativrouten vorgestellt. Es bestand Gelegenheit, Fragen und Anregungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie Vertretern der Region Hannover und von RegioBus zu erörtern. Ca. 100 Einwohnerinnen und Einwohner haben an der Versammlung teilgenommen und sich lebhaft an der Diskussion beteiligt. Die an diesem Abend vorgebrachten Anregungen sind in die Abwägung eingeflossen. Das Protokoll der Einwohnerversammlung ist in Teil 3 der Begründung zum Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ wiedergegeben.

 

Da während der Einwohnerversammlung auch besonders auf die Belange von Radfahrern hingewiesen wurde, wurde anstelle der Festsetzung „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Busspur“ die Alternative „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Fahrradstraße Linienbusse frei“ geprüft. Nach Rücksprache mit der Region Hannover Fachbereich Verkehr/Team Angebotsmanagement, der örtlichen Polizeidirektion, der Tiefbauabteilung und der Straßenverkehrsabteilung wird diese Alternative jedoch nicht weiter verfolgt. An die Einrichtung von Fahrradstraßen sind Bedingungen geknüpft, die in der verlängerten Moorstraße nicht erfüllt werden können.

 

In die Begründung wurde aufgrund der vorgeschlagenen Alternativrouten ein neues Kapitel „Alternative Buslinienführungen“ aufgenommen. Das Kapitel „Geplante Buslinienführung“ wurde um weitere Aspekte ergänzt.

 

Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht (Teil 2) der Begründung überarbeitet. Es wird nun die gesamte Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als Verlust betrachtet und ausgeglichen. Dadurch ist eine größere Ausgleichsfläche erforderlich. Die textlichen Festsetzungen wurden infolgedessen ebenfalls geändert.

Außerdem wurde ein neues Kapitel „Belange der Landwirtschaft und der Fischerei“ in die Begründung aufgenommen.

Die textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden dahingehend geändert, dass die Anlage von maximal zwei Bushaltestellen innerhalb der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zulässig ist.

Es wurden daneben kleinere redaktionelle Änderungen in der Begründung vorgenommen.

Alle Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung sind grau hinterlegt dargestellt.

Mit dem Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ können nun die Verfah­rensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Anlagen:

-  3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“, Entwurf (Stand 03.02.2010)

-  Begründung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“, Entwurf (Stand 03.02.2010)