Betreff
Aufhebung der Satzung über den Schutz der Landschaftsbestandteile vom 11.02.1982 (LB-H 1) - Bezugsvorlage 2009 0523
Vorlage
2009 0570
Aktenzeichen
31-Fre 62-05/5
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)                 Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.

 

b)                 Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den zu c) genannten Beschluss zu fassen.

 

c)                 1.  Der Rat nimmt die eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Kenntnis und schließt sich den in der Vorlage Nr. 2009 0570 formulierten Abwägungsvorschlägen an.

 

2.      Der Rat hebt die Satzung über den Schutz der Landschaftsbestandteile (LB-H 1) vom 11.02.1982 auf und beauftragt die Verwaltung, für den Teilbereich „Kleiner Teich“ ein Verfahren zum Erlass einer Schutzsatzung nach § 28 NNatG einzuleiten.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 14.05. bzw. 19.05.2009 der Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der Satzung über den Schutz der Landschaftsbestandteile vom 11.02.1982 (LB-H 1) zugestimmt. Die Notwendigkeit für eine Aufhebung der Satzung ist in der Bezugsvorlage Nr. 2009 0523 ausführlich dargelegt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der betroffenen Grundstückseigentümer, der anerkannten Naturschutzverbände und der Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Ebenfalls in der Anlage enthalten sind die Abwägungsvorschläge der Verwaltung. Die Satzung kann somit aufgehoben werden.

 

Für den vom Ausschuss für Umwelt und Verkehr und vom Verwaltungsausschuss befürworteten Erlass einer eigenständigen Schutzsatzung für den Teilbereich „Kleiner Teich“ wird noch ein gesondertes Verfahren durchgeführt.

 

 

Anlagen