Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
- Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Seit Juni 2008 werden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen anhand des ‚Erneuerungskonzeptes Beleuchtung’ erneuert bzw. verbessert. Für die Erneuerung bzw. Verbesserung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Alte Bundesstraße Beleuchtung
(K 117, von Ramlinger Straße bis zur B3)
Alte Bundesstraße Beleuchtung
(Teilstück Anliegerstraße)
Am Försterberg Beleuchtung
Am Walkenmühlenfeld Beleuchtung
An der Schäferbrücke Beleuchtung
Brahmsstraße Beleuchtung
Dresdener Straße Beleuchtung
Gutenbergstraße Beleuchtung
Hühnergarten Beleuchtung
Hülptingser Weg Beleuchtung
Humboldtstraße Beleuchtung
Immenser Straße Beleuchtung Uetzer Straße bis
Steinwedeler Kirchweg
Immenser Straße Beleuchtung Reuterstraße bis
Ostlandring
Kantstraße Beleuchtung
Keplerweg Beleuchtung
(im Bereich Liebigstraße bis Humboldtstraße)
Keplerweg Beleuchtung
(im Bereich Schwüblingser Weg bis
zum Wohnweg)
Klaus-Groth-Weg Beleuchtung
Kleiner Brückendamm Beleuchtung Marktstraße bis zur
Kreuzung ‚Schwarzer
Herzog’
Liebigstraße Beleuchtung
Raabeweg Beleuchtung
Rotdornstraße Beleuchtung Zur Papenkuhle bis Ende
Bebauung (HausNr. 9)
Schopenhauerstraße Beleuchtung
Schwüblingser Weg Beleuchtung
(Bereich Peiner Weg bis Ostlandring)
Schwüblingser Weg (ab Ostlandring) /
Leipziger Straße Beleuchtung
Wilhelm-Henze-Weg Beleuchtung
Wohnweg Keplerweg/Gutenbergstraße Beleuchtung
(entlang Spielplatz)
Wohnweg Keplerweg/Humboldtstraße Beleuchtung
(zwischen Humboldtstraße 17/19)
Wohnweg Leipziger Straße/Ostlandring Beleuchtung
(entlang Leipziger Straße 57-69)
Wohnweg Leipziger Straße/Ostlandring Beleuchtung
(zwischen Leipziger Straße 89 und 91)
Wohnweg Leipziger Straße/Peiner Weg Beleuchtung
(zwischen Leipziger Straße 37 und 39)
Zur Papenkuhle Beleuchtung
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten November und Dezember 2008 ausgetauschten Pilzleuchten bzw. auf die in den Monaten September und Dezember 2008 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 115.000 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 79.000 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlage Nr. 2008 0360 - Monate Juni/Juli 2008)
(Siehe Vorlage Nr. 2008 0433 –
Pilzleuchten August 08/Kofferleuchten August, September, Oktober 08)
(Siehe Vorlage Nr. 2009 0496 –
Pilzleuchten September/Oktober 08 und Kofferleuchten November 08)