Bezug: Vorlage 2007 0255
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Mindereinnahmen: |
€ |
11.400,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
zu a): Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, einen Beschluss zur Ziffer b) der Vorlage zu fassen.
zu b): Der mit den ‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ durch Ratsbeschluss vom 08.06.2006 und durch Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ am 06.07.2006 beschlossene und mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 bis einschließlich 31.12.2009 verlängerte Betriebsführungsvertrag, wird mit folgenden Änderungen bis zum 31.12.2011 verlängert:
§ 4 Abs.
1 Satz 1: Als Jahresentgelt für die
übertragenen Betriebsführungsaufgaben erhält die Stadt 70.000,00 €.
§ 4 Abs. 3 Satz 1: Leistungen des städt. Bau- und des Gärtnerbauhofes sind mit 23.500 € in der Betriebsführungspauschale (§ 4 Abs. 1) enthalten.
§
4 Abs. 6 Satz 1: Das Entgelt für die
Betriebsführung wird zum 01. März des Folgejahres zur Zahlung fällig.
Zusätzlich wurden neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die §§ 2 und 5 wesentlich verändert. Abweichungen vom bisherigen Vertrag sind im beiliegenden Vertragsentwurf farblich gekennzeichnet. Sämtliche Änderungen sind bereits mit dem Geschäftsführer der WBB, Herrn Funke, abgesprochen.
Der mit den ‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ (Ratsbeschluss vom 08.06.2006/Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2006) vereinbarte Personalgestellungsvertrag, dessen Laufzeit vom Fortbestehen des Betriebsführungsvertrages abhängt (§ 9 Ziff. 2 des Personalgestellungsvertrag), verlängert sich dadurch automatisch ebenfalls bis zum 31.12.2011.
Sachverhalt und Begründung:
Der zwischen den Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH und der Stadt Burgdorf, mit Ratsbeschluss vom 08.06.2006, am 06.07.2006 geschlossene Betriebsführungsvertrag wurde mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 bis einschließlich 31.12.2009 verlängert. Es wird empfohlen, diesen Vertrag um zwei weitere Jahre bis zum 31.12.2011 zu verlängern.
Das in diesem Vertrag in § 4 Abs. 1 vereinbarte Betriebsführungsentgelt wurde seit Inkrafttreten nicht verändert. In diesem Entgelt sind nach Abs. 3 die Kosten für die Leistungen des Gärtner- und des städtischen Bauhofes in Höhe von 27.500,00 € enthalten. Nach Rechnungslegung der Jahre 2006 bis 2008 haben sich hier tatsächliche Durchschnittskosten in Höhe von 22.714,98 € pro Jahr für die Leistungen der Bauhöfe ergeben. Aus diesem Grund wird empfohlen, den unter Abs. 3 genannte Betrag von 27.500 € auf 23.500,00 € zu ändern.
Parallel mit dem Betriebsführungsvertrag wurde mit den ‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ ein Personalgestellungsvertrag (Ratsbeschluss vom 08.06.2006) geschlossen, wobei vereinbart wurde, dass die ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ der Stadt Burgdorf die durch die Entleihe entstandenen Personalkosten ersetzt. Gem. § 9 Ziffer 2 des Vertrages hängt die Bestandskraft unmittelbar mit der Wirksamkeit des Betriebsführungsvertrages zusammen, so dass gleichzeitig mit der Verlängerung des Betriebsführungsvertrages auch eine Verlängerung des Personalgestellungsvertrages eintritt.