Beschlussvorschlag:
Zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin / zum
stellvertretenden Ortsbürgermeister wird
Frau / Herr ………………………………………
gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ortsrat wählt in seiner ersten Sitzung unter Leitung der neu gewählten Ortsbürgermeisterin / des neu gewählten Ortsbürgermeisters aus seiner Mitte (sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder) für die Dauer der Wahlperiode eine Vertreterin / einen Vertreter oder mehrere Vertreterinnen / mehrere Vertreter (§ 92 Abs. 1 NKomVG).
Jedes Ortsratsmitglied ist vorschlagsberechtigt.
Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Hand-zeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat (§ 67 NKomVG).
In Vertretung
(Kugel)