Beschlussvorschlag:
Zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister wird
Frau / Herr ………………………………..
gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ortsrat wählt in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitglieds aus seiner Mitte (sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder) für die Dauer der Wahlperiode die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister (§ 92 Abs. 1 NKomVG).
Jedes Ortsratsmitglied ist vorschlagsberechtigt.
Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister muss in der Ortschaft wohnen (§ 95 Abs. 3 NKomVG).
Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch
Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen
eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die
die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat (§ 67 NKomVG).
Die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister erfüllt Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung. Sie / er kann die Übernahme dieser Hilfsfunktionen jedoch ablehnen (§ 95 Abs. 2 NKomVG).
In Vertretung
(Kugel)