Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung
des Ausbildungsverbundes „pro regio e. V.“ wird
Herr Dipl.-Oec.
Scholz
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000 trat die
Stadt Burgdorf dem Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze zum 01.01.2001
bei.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die
Organe des Vereins
a.
die
Mitgliederversammlung und
b.
der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Jedes Mitglied des Vereins hat eine
Stimme. Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch eine mit schriftlicher
Vollmacht versehene Vertretung vertreten lassen (§ 13 der Vereinssatzung).
Seit Gründung des Vereins nimmt die
Fachabteilung (Wirtschaftsförderung/Liegenschaften) die Mitgliedschaftsrechte
wahr.
Es wird vorgeschlagen, auch in der 19.
Wahlperiode Herrn Dipl.-Oec. Scholz mit der Vertretung der Stadt Burgdorf in
der Mitgliederversammlung zu beauftragen.
Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt (§ 10 der Vereinssatzung).
In Vertretung
(Kugel)