Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“
Vorlage
BV 2021 0030
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio e. V.“ wird

 

Herr Dipl.-Oec. Scholz

 

entsandt.


Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000 trat die Stadt Burgdorf dem Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze zum 01.01.2001 bei.

 

Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins

 

a.    die Mitgliederversammlung und

b.    der Vorstand.

 

 

Mitgliederversammlung

 

Jedes Mitglied des Vereins hat eine Stimme. Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertretung vertreten lassen (§ 13 der Vereinssatzung).

 

Seit Gründung des Vereins nimmt die Fachabteilung (Wirtschaftsförderung/Liegenschaften) die Mitgliedschaftsrechte wahr.

 

Es wird vorgeschlagen, auch in der 19. Wahlperiode Herrn Dipl.-Oec. Scholz mit der Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung zu beauftragen.

 

 

Vorstand

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt (§ 10 der Vereinssatzung).

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)