Beschlussvorschlag:
In die Mitgliederversammlung des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße
e. V.“ wird
Herr Dagobert Strecker
als Vertreter der Stadt Burgdorf entsandt.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Seit Gründung des Vereins
„Niedersächsische Spargelstraße e. V.“ am 19.03.1998 ist die Stadt Burgdorf
Mitglied.
Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die
Organe des Vereins
a.
der
Vorstand und
b.
die
Mitgliederversammlung.
Gemäß § 8 der Vereinssatzung werden die
Mitglieder des Vorstands für die Dauer von drei Jahren von der
Mitgliederversammlung gewählt.
Nach § 10 Abs. 2 hat die Stadt Burgdorf in
der Mitgliederversammlung zwei Stimmen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass
dieses Stimmrecht durch eine oder mehrere Personen ausgeübt wird.
Die Mitgliedschaftsrechte wurden bisher
durch Herrn Ersten Stadtrat a. D. Dagobert Strecker wahrgenommen, der auch
gleichzeitig Vorsitzender des Vereins „Niedersächsische Spargelstraße e. V.“
ist. Herr Strecker hat sich bereit erklärt, auch künftig die Stadt Burgdorf in
dem Verein zu vertreten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass, soweit
die Vertretung der Stadt Burgdorf künftig durch zwei Vertreterinnen/Vertreter
wahrgenommen werden soll, gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Bürgermeister hierzu
zählen muss, soweit er nicht verzichtet. Auf Vorschlag des Bürgermeisters kann
an seiner Stelle eine andere Gemeindebedienstete/ein anderer
Gemeindebediensteter benannt werden.
Der Bürgermeister macht von diesem Recht Gebrauch und verzichtet auf eine entsprechende Berücksichtigung. Er empfiehlt, das Stimmrecht beider Stimmen - wie in der 18.WP - auf Herrn Strecker zu übertragen.
(Kugel)