Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der Arbeitsgemeinschaft für „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“
Vorlage
BV 2021 0029
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ wird

 

Herr Bauoberrat Fischer

 

oder eine/ein vom ihm bestimmte/r Vertreter/in entsandt.

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf zum 01. September 1993 der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ beigetreten.

 

Die Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ verbindet die Arbeitsgemeinschaft Städte der Bundesrepublik Deutschland mit bedeutendem alten Fachwerkbestand und historisch nennenswerter Bausubstanz. Im gegenseitigen Erfahrungsaustausch und im gemeinsamen Handeln soll die Erhaltung der historischen städtebaulichen Strukturen durch Einbeziehung in die Ortsplanung gefördert werden. Dies geschieht durch

 

a)            den Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Stadtsanierungen, insbesondere auf Objektsanierungen unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nach dem Baugesetzbuch und in Modernisierungsprogrammen, einschl. dem energetischen Bereich,

 

b)           den Erfahrungsaustausch zu stadtbildpflegerischen Maßnahmen und deren Absicherung, z. B. in Ortssatzungen,

 

c)            die Förderung aller Maßnahmen, die zu einer positiven Bewertung der historisch bedingten städtebaulichen Strukturen in der Stadtentwicklungsplanung beitragen. Dabei geht es um Aspekte der Nutzung, Funktionsmischungen, um eine angemessene Bewertung des Verkehrs und um die sozialen Probleme,

 

d)           die Förderung des nationalen und internationalen Bewusstseins für das einzigartige Kulturgut der Fachwerkstädte und –gemeinden in der europäischen Siedlungsgeschichte,

 

e)           Initiativen zur finanziellen und steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und zur Berücksichtigung ihrer besonderen Probleme aus Planungs-, Bau- und Gewerberecht,

 

f)            die Förderung des Interesses der Bürgerschaft, insbesondere von Handel und Gewerbe, an der historischen Tradition ihrer Städte durch Information, Wettbewerbe u. ä.,

 

g)            die Förderung und Fortbildung des eingesessenen Handwerks, Wiederbelebung und Neuentwicklung von Techniken zur fachgerechten Erhaltung der historischen Substanz

 

(§ 1 Abs. 6 der Vereinssatzung).

 

Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind

 

1.       die Mitgliederversammlung,

2.       der Vorstand und

3.       die Geschäftsführung.

 

Es wird empfohlen, in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e.V.“ Herrn Bauoberrat Fischer zu entsenden. Dieser entscheidet in Abhängigkeit der jeweiligen Tagesordnung, ob er selbst an der Mitgliederversammlung teilnimmt oder eine/n Vertreter/in entsendet.

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)