Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Verein „Stadtmarketing e.V.“
Vorlage
BV 2021 0028
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e. V.“ werden folgende Personen entsandt:

 

 

Mitglied

benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

2

 

 

3

Herr Bürgermeister

Armin Pollehn

---

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 5 der Vereinssatzung sind Organe des Vereins

 

a.    die Mitgliederversammlung und

b.    der Vorstand.

 

 

Mitgliederversammlung

 

Nach § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung drei Stimmen durch drei stimmberechtigte Personen. Diese können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben.

 

Der Bürgermeister ist bei der Benennung zu berücksichtigen, soweit er nicht verzichtet (§ 138 Abs. 2 NKomVG). Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei Vertreter/innen zu benennen.

 

Die Verteilung der zu besetzenden Sitze richtet nach dem Verfahren d’Hondt (§ 71 Abs. 2 NKomVG), sofern nicht der Rat einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließt (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Bei der Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens werden die Sitze in der Mitgliederversammlung auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (§ 71 Abs. 2 Satz 3 NKomVG).

 

Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, so stehen ihr mehr als die Hälfte der in der Mitgliederversammlung insgesamt zu vergebenden Sitze zu. Wird diese Mehrheit unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens nicht erreicht, erhält die Fraktion oder Gruppe einen Sitz vorab zugeteilt (Vorausmandat). Für die danach noch zu vergebenden Sitze wird das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt.

 

Eine Musterberechnung für die Sitzverteilung ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

Vorstand

 

Gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinssatzung ist der Bürgermeister der Stadt Burgdorf Mitglied des Vorstandes.

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)