Betreff
Machbarkeitsstudie Wärmeplanung 3. Abschnitt Gewerbepark Nordwest
Bezugsvorlage BV 2020 1197 Bebauungsplan 0-78/2, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV 2021 1688/1
Aktenzeichen
61 26 - 00 78/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Erdgasleitungen werden in den 3. Abschnitt des Gewerbeparks verlängert.

 

2.    Es wird keine zentrale Wärmeversorgung über ein Nahwärmenetz weiterverfolgt.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 06.09.2021 wurde die Machbarkeitsstudie Wärmeplanung 3. Abschnitt Gewerbepark Nordwest vom Büro target GmbH vorgestellt, diskutiert und von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

Die Mandatsträger sprachen sich am Ende einstimmig dafür aus, möglichst kurzfristig eine zusätzliche Stellungnahme der Stadtwerke einzuholen, um zu klären, ob eine Verlängerung der Gasleitung in den (neuen) 3. Abschnitt des Gewerbeparks sinnvoll und wirtschaftlich ist. Ein Beschluss über das weitere Vorgehen, wie es in den Hinweisen am Ende der Bezugsvorlage formuliert ist, wurde vertagt.

Die Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH haben mit Schreiben vom 20.09.2021 auf die v. g. Fragestellung geantwortet (s. Anlage).

Im Ergebnis sind die Stadtwerke der Meinung, dass eine Verlegung neuer Leitungen die Energiewende nicht verbaut, sondern sogar unterstützt, falls zukünftig grüner Wasserstoff über vorhandene Erdgasnetze transportiert werden kann. Um dieses Potenzial zu nutzen/ nutzen zu können, plädieren die Stadtwerke für die Verlegung von Gasleitungen auch im geplanten 3. Bauabschnitt.

Wie bereits in der Bezugsvorlage BV 2021 1688 erwähnt, ist nunmehr ein Beschluss zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erforderlich, weil dies

 

1.    als Auflage in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides zur finanziellen Förderung der Machbarkeitsstudie durch die Region steht und

2.    für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes 0-78/2 von entscheidender Bedeutung ist.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse und Stellungnahmen der Stadtwerke wurden zwei Beschlussvorschläge formuliert, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und über die nunmehr eine Abstimmung zu erfolgen hat.

 

Dabei geht es im Kern um zwei zentrale Fragen:

1.    Sollen fossile Energieträger für den 3. Abschnitt weiter Verwendung finden?

2.    Soll eine dezentrale oder eine zentrale Wärmeversorgung weiterverfolgt werden?

 

Falls eine Verlängerung der Gasleitungen keine Zustimmung findet (Beschlussvorschlag 1) ist (theoretisch) zu entscheiden, ob fossile Energieträger grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen, da es sein kann, dass bei einer dezentralen Lösung z. B. auch Flüssiggas zum Einsatz kommt. Die damit einhergehenden Probleme wurden in der Bezugsvorlage BV 2021 1688 auf Seite 3 (Punkt 1) ausführlich erläutert: Nach bisherigen Recherchen der Verwaltung kann weder über Festsetzungen im B-Plan noch über städtebauliche Verträge die Verwendung fossiler Energieträger ausgeschlossen werden (s. dazu auch die Fußnote 4 in der Bezugsvorlage).

Beim Beschlussvorschlag 2 ist zu berücksichtigen, dass bei einer zentralen Versorgung über ein Nahwärmenetz ein Anschluss- und Benutzungszwang empfohlen wird (s. Machbarkeitsstudie S. 31). Weitere Ausführungen zu den damit einhergehenden Konsequenzen sind in der Bezugsvorlage BV 2021 1688 auf Seite 3 (Punkt 2) ausführlich erläutert.

 

 

Anlage:

 

·         Stellungnahme der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH vom 20.09.2021