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Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage BV 2021 1712/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.

 

2)   Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage BV 2021 1712/1 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund der Beratungen über die Vorlage BV 2021 1712 im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie am 09.09.2021 wurden folgende Änderungen im Vergleich zu der Ursprungsvorlage einstimmig empfohlen und in die der Ergänzungsvorlage BV 2021 1712/1 beigefügten Anlagen aufgenommen:

 

-      In der „Anlage 2 zur Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf: Aufnahmegrundsätze für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgdorf Punktevergabesystem“ wird auf Seite 3 der Punkt „Rechtzeitige Anmeldung“ ersatzlos gestrichen.

 

-      In der o.g. Anlage 2 wird zudem unter dem Hauptkriterium „Alleinerziehend“ der folgende Satz geändert

 

je kaufmännisch gerundete 5 Stunden Beschäftigungszeit wöchentlich

-      In der o.g. Anlage 2 wird zudem unter dem Hauptkriterium „Bei zwei Erziehungsberechtigten“ der folgende Satz geändert

 

je kaufmännisch gerundete 5 Stunden Beschäftigungszeit wöchentlich

 

-      In der o.g. Anlage 2 wird unter dem Punkt „Zusatzkriterien“ „Geschwisterkind wird bereits in dieser Einrichtung betreut“ der Erläuterungstext wie folgt gefasst:

 

„Ist das Geschwisterkind bereits in derselben Einrichtung zur selben Betreuungszeit, erhält das Kind zur Vereinfachung der täglichen Organisation bezüglich des Bringens und des Abholens der Kinder und aus pädagogischen Gründen zusätzliche 2 Punkte

 

-      In „Anlage 1 zur Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf/Grundsätze für den Verfahrensablauf der Platzvergabe“  wird unter Punkt 3 jeweils bei dem Punkt „Phase1 bzw. Phase 2“ folgender Satz eingefügt:

 

„In dieser Phase erfolgt eine Zusage bzw. eine Zwischennachricht mit Hinweis auf den Platz in der Warteliste mit der Bekanntgabe des jeweiligen erreichten Punktestandes.“

 

 

    

 

(Pollehn)