Betreff
Ausbau der K 121 "Vor dem Celler Tor" für den neuen Schulstandort der IGS - Bauprogramm; Änderung des Bauprogramms der Adolf-Michelssen-Straße (südl. Erschließungsstraße)
Vorlage
BV 2021 1513/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

ca. – 15.000 €

54100.787245

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

   

Der Bürgermeister wird beauftragt das Ausbauprogramm der Straße „Vor dem Celler Tor“ mit den in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen in der Adolf-Michelssen-Straße umzusetzen. 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage BV 2021 1513 wurde das Bauprogramm für den Ausbau der Straße „Vor dem Celler Tor“ (K 121) und der „Adolf-Michelssen-Straße“ (südl. Erschließungsstraße) beschlossen.

 

Als 1. Bauabschnitt wird zurzeit die „Adolf-Michelssen-Straße“ hergestellt. Für diese steht eine im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche in der Breite von 12 m zur Verfügung. In dieser Verkehrsfläche liegt die Zufahrt zur Flüchtlingsunterkunft.

 

Um einen wirtschaftlichen und auch kostengünstigeren Ausbau durchführen zu können, wurde die vorhandene Fahrbahn, die derzeit als Zufahrt zur Flüchtlingsunterkunft dient, einschließlich des Entwässerungssystems (Mulde mit Rigolen) in die Planung integriert.

 

Somit wurde die Straßenplanung an den Bestand angesetzt und Richtung Schulgrundstück abgewickelt.

 

Als die Straßenparzelle, für die im Rahmen der Bebauungsplanerstellung keine Vermessung durchgeführt wurde, nun für den Straßenbau vor Ort abgesteckt wurde, stellte sich heraus, dass, da die Zufahrt zur Flüchtlingsunterkunft etwas abgerückt von der südlichen Flurstückgrenze gebaut wurde, mit dem Straßenausbau gemäß der vorliegenden Straßenplanung ein Teil des Schulgrundstücks überbaut worden wäre. Das hier tätige Planungsbüro war davon ausgegangen, dass die Grenze zwischen Hoch- und Tiefbau anhand der Straßenplanung festgelegt wird, wie es auch an der K 121 erfolgte.

 

Eine Umplanung der Verkehrsfläche unter Beibehaltung des beschlossenen Ausbauquerschnitts, hätte zur Folge, dass die vorhandene Fahrbahn ausgebaut und in der gesamten Breite von 5,50 m neu hergestellt werden müsste. Dadurch würde das vorhandenen Entwässerungssystem verdrängt. Die Mulden und Rigolen müssten dann weiter südlich wiederhergestellt werden. Diese Maßnahme würde die Baukosten um ca. 75.000 € erhöhen. Diese Vorgehensweise kann schon aus finanziellen Gründen nicht weiter verfolgt werden.

 

Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Bauausführung folgende Änderung des Querschnitts festgelegt: Da die Breiten der befestigten Flächen (Fahrbahn und Gehweg) an den oberen Grenzen der gemäß Regenwerk vorgeschlagenen Breiten liegen, können diese um jeweils 50 cm verringert werden. Somit ergibt sich für die Fahrbahn eine Breite von 5,00 m und für den Gehweg eine Breite von 2,50 m. Daraus folgend wird die Grünfläche auf der Südseite der Straßenparzelle um einen Meter verbreitert. Die aktualisierten Pläne (Anlage 1: Lageplan Blatt 1; Anlage 2: Lageplan Blatt 2; Anlage 3: Ausbauquerschnitt) sind der Vorlage beigefügt.

 

Gemäß den Richtlinien für den Straßenbau stehen durch die Änderung immer noch ausreichend breite Verkehrsflächen für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer zur Verfügung. Des Weiteren beinhaltet diese Maßnahme durch die geringere Flächenversiegelung positive Aspekte für den Klimaschutz und eine Kostenersparnis bei den Baukosten in Höhe von ca. 15.000 €.

 

 

 

 

 

 

Anlage 1: aktualisierter Lageplan Blatt 1

Anlage 2: aktualisierter Lageplan Blatt 2

Anlage 3: aktualisierter Ausbauquerschnitt

 

(Pollehn)