- Angebotsverfahren für die Vermarktung der Baufelder -
hier: Baufeld 8
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Die für Wohnungsbau
ausgewiesenen Baufelder des Bebauungsplangebietes Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“
(WA 1, WA 3, WA 4) sollen entsprechend den Ausführungen und Anlagen 1-3 der
Referenzvorlage BV 2021 1692 sowie der Anlage 4 der vorliegenden
Ergänzungsvorlage angeboten werden. Die eingehenden Bewerbungen sind von der
Verwaltung anhand der genannten Kriterien zu bewerten und danach zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt und Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau am 06.09.2021 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion die Mindestquote für geförderten Wohnraum im Baufeld 8 von 10 % auf 25 % erhöht. Wenn diese Quote nicht erreicht wird, wird die entsprechende Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.
Die Bewertung für das Kriterium „Geförderter Wohnraum“ in Anlage 4 wurde daher wie folgt geändert:
Vorher:
|
Anteil WE |
Punkte |
Anteil WE |
Punkte |
Anteil WE |
Punkte |
Bewertung (Baufeld 8) |
21-25% |
5 |
16-20% |
3 |
10-15% |
0 |
Nachher:
|
Anteil WE |
Punkte |
Anteil WE |
Punkte |
Anteil WE |
Punkte |
Bewertung (Baufeld 8) |
31+% |
5 |
26-30% |
3 |
25% |
0 |
Der vorgenannte Beschlussvorschlag ersetzt den Beschlussvorschlag Nr. 1 der Referenzvorlage BV 2021 1692.
Anlage: Kriterien - Baufeld 8
(Pollehn)