Bezugsvorlage 2009 0483 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 "Burgdorf Nordwest" -Entwurf-
Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.
3. Der Rat
a) nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 03.03.2009 bis 03.04.2009 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 26.02.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ in der Fassung vom 16.04.2008 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 16.04.2008 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ ist das Anpflanzen einer Baumreihe
und die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen zu ermöglichen.
Anhand
der Bezugsvorlage 2009 0483 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten
worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 17.02.2009 den Auftrag
erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 13 (2) Nr. 2 in
Verbindung mit § 3 (2) BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 13 (2)
Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dementsprechend
erfolgte
- die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 in Verbindung mit § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 03.03. bis einschließlich 03.04.2009
- und die Beteiligung der Behörden gemäß § 13 (2) Nr. 3 in Verbindung mit § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 26.02.2009.
Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 2 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Aufgrund
der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen der
zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen. Die Textliche Festsetzung Nr. 6.2
wurde konkretisiert und verständlicher formuliert. Es erfolgte eine
Klarstellung welche Festsetzungen für welchen Geltungsbereich (zeichnerische
Festsetzungen umfassen einen kleineren Geltungsbereich als die textlichen
Festsetzungen) Gültigkeit haben sollen. Die Begründung wurde um Hinweise
ergänzt. Die vorgenommenen Ergänzungen sind hinterlegt dargestellt.
Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen), sondern um Klarstellungen. Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann die 4. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ somit als Satzung beschlossen
werden.
Anlage:
4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ mit Begründung
(Fassung vom 16.04.2009)