Betreff
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 "Burgdorf Nordwest" -Satzungsbeschluss-
Bezugsvorlage 2009 0483 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 "Burgdorf Nordwest" -Entwurf-
Vorlage
2009 0527
Aktenzeichen
61 26 - 00 71/4
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 3. formulierten Beschlüsse zu fassen.

3. Der Rat

a)  nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-       der in der Zeit vom 03.03.2009 bis 03.04.2009 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 26.02.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ in der Fassung vom 16.04.2008 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 16.04.2008 beizufügen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ ist das Anpflanzen einer Baum­reihe und die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen zu ermöglichen.

Anhand der Bezugsvorlage 2009 0483 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 17.02.2009 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 13 (2) Nr. 2 in Verbindung mit § 3 (2) BauGB) und Beteiligung der Behörden (§ 13 (2) Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Dementsprechend erfolgte

-          die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 2 in Verbindung mit § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 03.03. bis einschließlich 03.04.2009

-          und die Beteiligung der Behörden gemäß § 13 (2) Nr. 3 in Verbindung mit § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 26.02.2009.

Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 2 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen der zeichnerischen oder textlichen Festsetzungen. Die Textliche Festsetzung Nr. 6.2 wurde konkretisiert und verständlicher formuliert. Es erfolgte eine Klarstellung welche Festsetzungen für welchen Geltungsbereich (zeichnerische Festsetzungen umfassen einen kleineren Geltungsbereich als die textlichen Festsetzungen) Gültigkeit haben sollen. Die Begründung wurde um Hinweise ergänzt. Die vorgenommenen Ergänzungen sind hinterlegt dargestellt.

Durch die gegenüber der Entwurfsfassung vorgenommenen Ergänzungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich auch nicht um Änderungen im Sinne des § 4a (3) BauGB (geringfügige Änderungen), sondern um Klarstellungen. Eine erneute Offenlage nach § 3 (2) oder § 4a (3) BauGB ist somit nicht erforderlich.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ somit als Satzung beschlossen werden.

 

Anlage:

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ mit Begründung         
(Fassung vom 16.04.2009)