Beschlussvorschlag:
Die Ausstattung der
städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulen mit raumlufttechnischen
Anlagen ist vorzunehmen. In einem ersten Schritt sind alle im Rahmen der „Richtlinie für die Bundesförderung
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ möglichen Maßnahmen, wie
in der Vorlage vorgestellt, umzusetzen. Die Beschaffung soll unabhängig von bestehenden bzw. zu
erwartenden Fördermaßnahmen erfolgen.
Weitere Fördermittelmöglichkeiten zur Ausstattung aller Schulen mit raumlufttechnischen Anlagen sind zu ermitteln
und der Maßnahmenplan entsprechend fortzuschreiben.
Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen. Eine
gesonderte Beschlussfassung ist herbeizuführen. Sofern eine gesonderte
Beschlussfassung des Rates zur Verzögerung der Umsetzung des Maßnahmenplanes
führt, ist eine Eilentscheidung für die betroffenen Projekte nach § 81 Abs. 2
NKomVG durch den Bürgermeister und einer/einem stv. Bürgermeister/in zu treffen.
Der Rat wird nach § 89 Satz 3 NKomVG anschließend unverzüglich unterrichtet.
Sachverhalt und Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage 2021 1711 wird Bezug genommen.
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport hat den Maßnahmenplan in seiner Sitzung am 02.09.2021 eingehend beraten. In Ergänzung der Bezugsvorlage 2021 1711 erging einstimmig der in dieser Vorlage aufgeführte empfehlende Beschlussvorschlag.
(Pollehn)