Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Burgdorf beschließt, dass die Haushaltssicherungsmaßnahme 5.18 – Verzicht auf
das Aufstellen von Laubcontainern in den Ortsteilen Schillerslage, Beinhorn und
Dachtmissen - weiterhin Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes bleiben soll.
Sachverhalt und Begründung:
Der Rat der Stadt Burgdorf hat in
seiner Sitzung am 10.12.2020 auf Grundlage der Vorlage BV 2020 1440/2 das
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Eine Beteiligung der Ortsräte bei der vorhergehenden
Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erfolgt.
In dem vom Rat beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept ist u. a. unter Punkt 5.18 eine jährliche Einsparung
von 2.900,00 € durch den Verzicht auf das Aufstellen von Laubcontainern in den
Ortsteilen Schillerslage, Beinhorn und Dachtmissen vorgesehen.
Aufgrund eines Antrages des
stellvertretenen Ortsbürgermeisters von Schillerslage vom 03.01.2021 hat der
Ortsrat Schillerslage in seiner Sitzung am 04.02.2021 folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
„Es wird beschlossen, dass die neue
Haushaltssicherungsmaßnahme 5.18 gestrichen wird und damit die Laubcontainer
als zentrale Sammelstellen in dem OT Schillerslage weiterhin aufgestellt
bleiben.“
Da der Ortsrat Schillerslage vor der Beschlussfassung
zum Haushaltssicherungskonzept nicht beteiligt wurde, sollte der Rat – unter
Berücksichtigung des Ortsratsbeschlusses -
darüber beschließen, ob der Verzicht auf das Aufstellen von
Laubcontainern in den Ortsteilen Schillerslage, Beinhorn und Dachtmissen (Punkt
5.18) weiterhin Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes bleiben soll.
(Pollehn)