Betreff
Bauprogramm Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg
Vorlage
BV 2021 1716
Aktenzeichen
66.011.022
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

105.000 €

54100.787257

Laufende Kosten:

2.500 €

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg wird wie in der Vorlage BV 2021 1716 dargestellt ausgebaut.     

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

1.        Allgemeines

Im Burgdorfer Radverkehrskonzept von 2011 ist die Verbindung zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg Teil des Radverkehrsnetzes (Maßnahme 71). Der Radweg soll zukünftig den Ortsteil Heeßel mit der Weststadt verbinden. Die Verbindung wird schon heute als Trampelpfad von vielen Heeßeler Bürgern als Weg zur West- und Innenstadt sowie von vielen Bürgern aus der Weststadt zum Heeßeler Sportverein genutzt.

 

 

 

Der östliche Wegeabschnitt (Maßnahme 72) wurde bereits im Jahr 2018 als getrennter Radweg im Baugebiet "Zilleweg" ausgebaut. Die Maßnahme wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

 

 

2.        Ausbauquerschnitt

Die Fläche für den Radweg ist im Eigentum der Stadt Burgdorf. Das Flurstück 192/2, Flur 1, Gemarkung Heeßel, ist 7,00 m breit und im Liegenschaftskataster als Ackerfläche ausgewiesen. Es soll ein 3,00 m breiter gemeinsamer gegenläufiger Geh-/Radweg entstehen. Der Weg wird in asphaltbauweise in 3,50 m Breite hergestellt. Rechts und links erhält er einen reflektierenden Seitenstreifen, der mit ca. 0,25 m Abstand von der Asphaltkante aufgebracht werden soll, die Nutzbare Breite beträgt demnach 3,00 m. Der Radweg soll so auf dem Flurstück angeordnet werden, dass auf einer Seite ein 1,00 m und auf der anderen Seite ein 2,50 m breiter Grüntreifen verbleibt, siehe Anlage 2 Querschnitt. Im 2,50 m breiten Streifen sollen Traubenkirschen (Prunus padus (Tiefurt)) in einer Größe von 18-20 cm Stammumfang im Abstand von 10,00 m gepflanzt werden, insgesamt 23 Stück auf einer Länge von 232,00 m. Die Flächen sollen mit einer Kräuter-Wiesenmischung aus dem Herkunftsgebiet Nordwestliches Tiefland UG 1 angesät und ein bis zwei Mal im Jahr gemäht werden. Der 1,00 m breite Rasenstreifen wird alle 6-8 Wochen gemäht.

 

Am Ahrbergenweg und am Rohrkampsweg sollen jeweils zwei herausnehmbare rot-weiße Absperrpfosten gesetzt werden. Zum Schutz der Grünstreifen sollen wie im ersten Bauabschnitt Sandsteinblöcke zum Einsatz kommen.

 

 

3.        Aufbau des Geh-/Radwegs

Der Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RstO 12), Tafel 6, Zeile 1:

 

Asphaltdeckschicht                                                                                          0,02 m

Asphalttragschicht                                                                                           0,08 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                            0,20 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                                                             0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 0,15 m auf 0,20 m erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 0,30 m erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Um Schäden an der Oberfläche durch das Eindringen von Baumwurzeln in den Straßenkörper vorzubeugen, soll neben dem Radweg auf der Seite der Baumreihe eine Wurzelschutzfolie bis 0,75 m tief eingebaut werden.

 

 

4.        Kompensation

Für den Eingriff in Natur und Landschaft wurde der Kompensationsflächenbedarf ermittelt. Es müssen 498 Werteinheiten (138 m²) auf der bereits hergestellten Kompensationsfläche in Sorgensen (Obstbaumwiese) ausgeglichen werden. Der 2,5 m breite Grünstreifen soll mit Bäumen bepflanzt und extensiv gemäht werden. Das trägt zur Kompensation des Eingriffs vor Ort wesentlich bei.

 

 

5.        Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Anlieger

Folgende Träger öffentlicher Belange sowie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke wurden aufgefordert, Anregungen und Bedenken zu äußern. Falls keine Rückmeldung erfolgte, wurde das als Einverständnis gewertet.

 

-    ADFC, Ortsgruppe Burgdorf

-    Behindertenbeauftragte der Region Hannover

-    Polizei

-    Straßenverkehrsbehörde

-    Seniorenrat Burgdorf

-    Bündnis für Familien

-    BI-Sicherschulweg in Hülptingsen

-    Feuerwehr Burgdorf

-    Familienservicebüro der Stadt Burgdorf

-    Ortsvorsteher von Heeßel

-    Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover,

-    Landvolkkreisverband

-   Eigentümer der anliegenden Flächen

 

Der ADFC hat sich zu dem Ausbau positiv geäußert, jedoch darauf hingewiesen, dass kein Drängelgitter eingebaut werden soll.

 

Die Landwirtschaftskammer und der Landvolkkreisverband weisen darauf hin, dass Mäharbeiten und Gehölzrückschnitte (auch feldseitig) am geplanten Grünstreifen regelmäßig zu erfolgen haben, damit die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen nicht beeinträchtigt wird. Die Baumpflege und Wiesenmahd wird regelmäßig auch feldseitig von der Stadt Burgdorf erfolgen.

 

Die Anregung der Behindertenbeauftragten bezüglich des Quergefälles wird in der Planung berücksichtigt. Der Weg wird mit einem Quergefälle von 2,5 % ausgebaut.

 

Ein anliegender Grundeigentümer lehnt die Befestigung des Weges mit einer Asphaltdecke generell ab und befürwortet, dass der Weg unbefestigt bleibt oder nur mit Schotter versehen wird. Mit dem Eigentümer hat ein Gespräch vor Ort im Beisein des Ortsvorstehers und der Abteilung Tiefbau stattgefunden. Das Projekt wird vom Eigentümer nicht grundsätzlich abgelehnt, die Befestigung mit einer Asphaltdecke wird jedoch als entbehrlich erachtet.

Dem Wunsch des Anliegers kann nicht gefolgt werden. Bei nasser Witterung ist der Trampelpfad nicht zu befahren, da die Oberfläche matschig ist. Bei Gegenverkehr muss auf die Grasnarbe ausgewichen werden. Zur Förderung des Radverkehrs sind Radwege mit einer Oberfläche zu versehen, die das ganze Jahr über nutzbar ist und möglichst hohen Fahrkomfort bietet. Darüber hinaus werden Radwege in schotterbauweise nicht gefördert.

 

Eine weitere Anliegerin äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Radweg, bittet jedoch auf die Einhaltung des Schwengelrechts und wies auf den Schattenwurf der Bäume auf ihre Ackerfläche hin.

Da die Bäume ca. 1,25 m von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden sollen, wird das Schwengelrecht eingehalten. Eine regelmäßige Baumpflege wird durch die Stadt Burgdorf sichergestellt.

 

Weitere Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

 

6.        Genehmigungsplanung

Der Geh-/Radweg soll nicht als Verkehrsfläche gewidmet werden. Für den Radweg ist ein Bauantrag zu stellen.

 

 

7.        Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den Bau des Geh-/Radwegs und das Begleitgrün belaufen sich auf ca. 105.000 €. Für die Unterhaltung des Geh-/Radwegs werden jährlich rd. 2.500 € erforderlich.

Unter dem Sachkonto 54100.787257 stehen 105.000 € in 2022 zur Verfügung.

 

Es handelt sich um eine Radwegeverbindung im Außenbereich, welche weder zur Erschließung von Grundstücken dient, noch gewidmet werden soll. Da der Weg nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet wird, sind keine Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben.

 

Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist ein Förderantrag bis Ende Dezember 2021 zu stellen, um eine Förderung der Baukosten für den Geh-/Radweg ohne Bepflanzung in Höhe von 70 % zu erreichen. Wird der Förderantrag erst in 2022 gestellt, beträgt die Förderquote 60 %.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Geh-/Radweg zwischen Ahrbergenweg und Rohrkampsweg

Anlage 2: Querschnitt Geh-/Radweg

Anlage 3: Stellungnahmen zur Geh-/Radwegeplanung

 

(Pollehn)