Betreff
Bestimmung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Vorlage
BV 2021 0015
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der hierzu berechtigten Fraktionen werden folgende Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bestimmt:

 

Vorschlag von Fraktion

für Ortschaft

Ortsvorsteherin/

Ortsvorsteher

CDU

Beinhorn

 

CDU

Dachtmissen

 

CDU

Heeßel

 

CDU

Hülptingsen

 

WGS FreieBurgdorfer

Sorgensen

 

CDU

Weferlingsen

 

 

Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Ortschaften:

 

-      Beinhorn

-      Dachtmissen

-      Heeßel

-      Hülptingsen

-      Sorgensen

-      Weferlingsen

 

der Stadt Burgdorf sind Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu bestimmen (§ 11 Hauptsatzung).

 

Der Rat bestimmt die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode. Die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat, ist vorschlagsberechtigt. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los über das Vorschlagsrecht

(§ 96 Abs. 1 NKomVG).

 

Die Bestimmung der Ortsvorsteherinnen oder der Ortsvorsteher erfolgt durch Beschluss

(§ 66 NKomVG). Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher müssen in der Ortschaft, für die sie bestellt werden, wohnhaft sein und sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)