Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der hierzu
berechtigten Fraktionen werden folgende Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
bestimmt:
Vorschlag von Fraktion |
für
Ortschaft |
Ortsvorsteherin/ Ortsvorsteher |
CDU
|
Beinhorn
|
|
CDU
|
Dachtmissen
|
|
CDU
|
Heeßel
|
|
CDU
|
Hülptingsen
|
|
WGS FreieBurgdorfer
|
Sorgensen
|
|
CDU
|
Weferlingsen
|
|
Die
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu
berufen.
Sachverhalt und Begründung:
Für die Ortschaften:
- Beinhorn
- Dachtmissen
- Heeßel
- Hülptingsen
- Sorgensen
- Weferlingsen
der Stadt Burgdorf sind Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zu bestimmen (§ 11 Hauptsatzung).
Der Rat bestimmt die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode. Die Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat, ist vorschlagsberechtigt. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das Los über das Vorschlagsrecht
(§ 96 Abs. 1 NKomVG).
Die Bestimmung der Ortsvorsteherinnen oder der Ortsvorsteher erfolgt durch Beschluss
(§ 66 NKomVG). Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher müssen in der Ortschaft, für die sie bestellt werden, wohnhaft sein und sind in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
In Vertretung
(Kugel)