Betreff
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)
Vorlage
0057/06/16.WP
Aktenzeichen
32-891-03 Hi/ah
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

zu a)

1.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung) entsprechend der Anlage 2 zur Vorlage zu beschließen.

 

2.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung) entsprechend der Anlage 2 zur Vorlage zu beschließen.

 

 

 

zu b)

1.

Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung).

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Betriebsabrechnung 2005 weist einen Fehlbetrag von 9.172,80 EUR aus. Da die Marktordnung ab 01.04.2005 geändert und somit die zur Verfügung stehende Marktfläche verkleinert wurde, ist der Fehlbetrag lediglich zu 25 % = 2.293,20 EUR in die Gebührenkalkulation 2007 vorgetragen worden.

 

Um für 2007 nicht wieder erneut einen Fehlbetrag zu erwirtschaften wird empfohlen, 2007 die Gebühren angemessen zu erhöhen. Die Betriebsabrechnung „Marktwesen 2005“, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2007 (Seite 22) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt. Nach der erstellten Gebührenkalkulation für 2007 würden die kostendeckenden Gebühren für Barzahler 4,13 EUR und für Dauermarktbeschicker 2,79 EUR betragen.

 

Bisher beträgt das Standgeld für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge 4,00 EUR je Markttag bei Barzahlung bzw. 2,70 EUR je Markttag für einen Dauerstand.

 

Wie oben dargestellt wird empfohlen, die Gebühren mit Wirkung zum 01.01.2007 neu festzusetzen.

 

Sofern der Rat im Rahmen seines ortsgesetzgeberischen Ermessens bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz von der im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührenobergrenze (von 4,13 EUR bzw. 2,79 EUR) nach unten abweicht und damit eine teilweise Unterdeckung bewusst in Kauf nimmt, darf eine solche Unterdeckung bei einer späteren Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.  Zur Verwaltungsvereinfachung werden die genannten Beträge auf 4,10 EUR bzw. 2,75 EUR je angefangenen Meter geglättet.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1   -             Betriebsabrechnung Marktwesen 2005

 

Anlage 2  - 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)

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