Betreff
Straßenbenennung im Baugebiet "Ehlershäuser Weg"
Vorlage
BV 2021 1514/1
Aktenzeichen
62.085.000-2016/000502
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  a) Die vier zu benennenden Straßen im Baugebiet „Ehlerhäuser Weg“ werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Angehörigen –  nach verdienten Persönlichkeiten des Doppeldorfes benannt.

 

oder

 

 b) Die vier zu benennenden Straßen im Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ werden nach heimischen Blumen benannt.  

 

 

Die Planstraßen des Bebauungsplanes Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ enthalten folgende Namen:

 

         Planstraße A:         

         Planstraße B1:        

         Planstraße B2:        

         Planstraße B3/C:     

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2-16 „Ehlershäuser Weg“ sind vier Straßen zu benennen (s. Anlage 1).

 

Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs- und Erschließungsfunktion). Die geplante Straßenführung macht die Vergabe von vier separaten Straßennamen erforderlich.

 

Über die Benennung von Straßen, die sich in einem Ortsteil befinden, entscheidet gem. § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Ortsrat.

 

Mit der Vorlage BV 2021 1514 wurde im Mai seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Straßen im Baugebiet „Ehlershäuser Weg“ in Ramlingen-Ehlershausen nach heimischen Blumen zu benennen und somit den Quartiersgedanken zur besseren Orientierung aufzugreifen.

 

Der Ortsrat hat sich in seiner Sitzung vom 18.05.2021 übereinstimmend dafür ausgesprochen, die vier Straßen im Baugebiet nach verdienten Persönlichkeiten des Doppeldorfes benennen zu wollen. Die hierzu vorgeschlagenen Personen wurden auf ihre Vergangenheit überprüft. Eine Benennung nach Erich Bähre, Max Fodimann, Wolfgang Kreysel und Frida Schwanz kann empfohlen werden.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Burgdorf, Frau Pape, nimmt zur Straßenbenennung wie folgt Stellung:

 

Die Straßenbenennung nach Frida Schwanz, mit ihrem offiziellen Namen, wird aus gleichstellungsrelevanter Sicht begrüßt. Eine Verniedlichung des Namens bzw. das Weglassen des Nachnamens, z.B. „Friedchenweg“ wie im Ortsrat am 18.5.2021 vorgeschlagen, obwohl sie sicher liebevoll gemeint sind, tragen dazu bei, dass die Verdienste von Frauen geschmälert werden, und sollten vermieden werden. Ein kleines Zusatzschild mit dem Hinweis auf ihre Funktion und den im Ortsteil bekannteren Kosenamen „Friedchen“ wäre ein Kompromiss zum Vorschlag des Ortsrates und auch für nachfolgende Generationen sinnvoll. 

 

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Benennung nach heimischen Blumen (z.B. Dahliengasse, Narzissenweg, Kornblumenfeld, Gladiolenkamp), da diese neutral zu bewerten sind und eine Orientierung im entstehenden Wohngebiet erleichtern. 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Lageplan mit den zu benennenden Straßen

Anlage 2 – Übersicht der vorgeschlagenen Persönlichkeiten    

 

(Pollehn)