Betreff
Bildung der Ratsausschüsse
Vorlage
BV 2021 0011
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt die Zusammensetzung der Ratsausschüsse wie folgt fest:

 

1.       Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau

 

 

Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

9

 

 

 

 

 

Grundmandat

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

1

 

 

Fraktion/Gruppe

2

 

 

Fraktion/Gruppe

3

 

 

Seniorenrat

4

 

 

Naturschutzverband

 

 

2.       Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr

 

 

Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

9

 

 

 

 

 

 

Grundmandat

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

1

 

 

Fraktion/Gruppe

2

 

 

Fraktion/Gruppe

3

 

 

Seniorenrat

 

 

 

3.       Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten

 

 

Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

9

 

 

 

 

 

Grundmandat

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

1

 

 

Fraktion/Gruppe

2

 

 

Fraktion/Gruppe

 

 

4.       Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention

 

 

Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

8

 

 

 

9

 

 

 

 

 

 

Grundmandat

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

1

 

 

DRK

2

 

 

AWO

3

 

 

Caritas

4

 

 

Diakonie

5

 

 

Sozialverband

6

 

 

Seniorenrat

7

 

 

Integrationsbeauftragte

8

 

 

Präventionsrat

 

 

5.       Feuerwehrausschuss

 

 

 

Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

5

 

 

 

6

 

 

 

7

 

 

 

 

 

 

Grundmandat

Vertreter/in

Benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

 

 

 

4

 

 

 

 

 

 

Beratende Mitglieder

Vertreter/in

Benannt durch

1

Heuer, Dennis-Frederik

Bethmann, Florian

Stadtbrandmeister

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat kann aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden (§ 71 Abs. 1 NKomVG).

 

Zudem gibt es sogenannte „Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften“ (§ 73 NKomVG).

 

Die Geschäftsordnung sieht die Bildung folgender Ausschüsse vor (§ 23 Geschäftsordnung):

 

-      Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau

-      Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Verkehr

-      Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten

-      Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention

-      Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

-      Ausschuss für Jugendhilfe und Familie

-      Feuerwehrausschuss

 

Die Teilbereiche Kultur und Sport werden dem gesetzlich vorgeschriebenen Schulausschuss zugeordnet. Der Teilbereich Familie wird dem gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeausschuss zugeordnet.

 

Dem Feuerwehrausschuss gehören sieben und allen anderen Ratsausschüssen neun Ratsfrauen und Ratsherren an (§ 23 Abs. 2 GO). Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Familie wird ein gesonderter Beschluss zur Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren gefasst.

 

Ausschüsse können vom Rat jederzeit aufgelöst und neu gebildet werden (§ 71 Abs. 9 NKomVG).

 

Sollte der Rat für die 19. Wahlperiode andere als die zuvor genannten Ausschüsse bilden oder auch deren Bezeichnung oder Mitgliederzahl verändern wollen, ist die Geschäftsordnung zuvor entsprechend zu ändern.

 

Für die Sitzverteilung ist das Verfahren nach d’Hondt anzuwenden (§ 71 Abs. 2 NKomVG). Die Vertretung kann einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Bei der Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens werden die Sitze der Ausschüsse auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (§ 71 Abs. 2 Satz 3 NKomVG).

 

Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, so stehen ihr mehr als die Hälfte der in den Ausschüssen insgesamt zu vergebenden Sitze zu. Wird diese Mehrheit unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens nicht erreicht, erhält die Fraktion oder Gruppe einen Sitz vorab zugeteilt (Vorausmandat). Für die danach noch zu vergebenden Sitze wird das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung keine Sitze entfallen, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat).

 

Die Erklärung, dass ein Grundmandat in Anspruch genommen wird, ist von der Fraktion / Gruppe im unmittelbaren Anschluss an die Feststellung der Sitzverteilung gegenüber der/dem Ratsvorsitzenden abzugeben, damit der Rat die Ausschussbesetzung feststellen kann.

 

Ratsfrauen oder Ratsherren, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind (§ 71 Abs. 3 Satz 3 NKomVG).

 

Für jedes Mitglied ist in einem Ausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen. Diese Regelung gilt auch für die Grundmandate. Kann die Vertreterin oder der Vertreter an der Sitzung nicht teilnehmen, so kann die Fraktion oder Gruppe ein anderes Ratsmitglied als weitere Vertreterin oder als weiteren Vertreter in die Sitzung entsenden (§ 24 Abs. 2 GO).

 

Die Fraktionen/Gruppen werden gebeten, die ratsangehörigen Ausschussmitglieder und deren Vertreter/innen in der konstituierenden Sitzung zu benennen.

 

Der Rat stellt die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest (§ 71 Abs. 5 NKomVG).

 

Eine Musterberechnung für die Sitzverteilung ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)