Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl sind die Ratsfrauen und Ratsherren vom
Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten (§ 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
- NKomVG).
Die vorgeschriebene
Verpflichtung wird in feierlicher Form vollzogen. Die zu Verpflichtenden
erheben sich dazu von ihren Plätzen und bekunden ihr Einverständnis mit
folgender Formel:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen und die Gesetze
beachten werde.“
Der
konstituierenden Sitzung geht die schriftliche Pflichtenbelehrung nach § 43
NKomVG voraus, die sich auf die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot
sowie das Vertretungsverbot der zu Verpflichtenden bezieht (§§ 40 bis 42
NKomVG). Die Bestimmungen der §§ 40 bis 43 und 60 NKomVG sind dieser Vorlage
als Anlage 1 beigefügt.
Die von den Ratsmitgliedern ebenfalls zu beachtende
Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen ist der Anlage 2 zu
entnehmen.
In Vertretung
(Kugel)