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Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag

1)   Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage BV 2021 1712 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.

2)   Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die „Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf“ in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage BV 2021 1712 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zu Beschlussvorschlag 1):

 

Unter Einbezug von Systemen anderer Kommunen und Anregungen aus der Politik wurde verwaltungsseitig die Umsetzung eines auf Punkten basierenden Vergabesystems erarbeitet.

 

Die bisher für die Vergabekriterien maßgebliche Regelung in § 4 Abs. 5 der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf wird entsprechend angepasst und erhält den folgenden Inhalt:

 

(5) Soweit die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen, um alle vorliegenden Anmeldungen zu berücksichtigen, erfolgt die Aufnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Kindes und seiner/s Personensorgeberechtigten. Näheres regelt die Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Darüber hinaus bleibt die aktuelle Fassung der Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf unberührt.

 

Die Änderungssatzung zur Satzung für die Kindertagesstätten in der Stadt Burgdorf liegt dieser Vorlage als Anlage 1 an und ist Bestandteil des Beschlussvorschlages zu 1).

 

Zu Beschlussvorschlag 2):

 

Die Regelungen zur Platzvergabe werden in die Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf aufgenommen. Die Satzung nebst Anlagen liegt dieser Vorlage als Anlage 2 an und ist Bestandteil des Beschlussvorschlages zu 2).

Maßgeblich für die Punktevergabe ist der Punktekatalog, der die Hauptkriterien für die Vergabe beinhaltet. Die diesbezüglichen Erläuterungen lassen sich der Anlage 2 der anliegenden Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf entnehmen. Zudem sind die Grundsätze für den Verfahrensablauf der Platzvergabe Bestandteil der Satzung über die Vergabekriterien für Plätze in Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Der Punktekatalog wurde mit dem Stadtkindertagesstättenbeirat erörtert. Dabei wurden die folgenden Gesichtspunkte zuletzt noch kontrovers diskutiert:

 

Berücksichtigung des Aspektes der regionalen Anbindung

 

Erörtert wurde der vom Stadtkindertagesstättenbeirat eingebrachte Aspekt der regionalen Anbindung. Es wurde kontrovers diskutiert, wie eine Gewichtung des Aspektes erfolgt, dass Kinder bevorzugt werden sollen, die in der Nähe der Einrichtung wohnen. Erörtert wurde in diesem Zusammenhang eine Kopplung an den Schulbezirk (1 Bonuspunkt für „Kind wohnt im Schulbezirk, in dem die Einrichtung liegt“).

 

Der Betreuungsanspruch ist möglichst ortsnah zu erfüllen, § 20 Abs. 1 S. 3 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG). Das Kriterium der wohnortsnähe ist innerhalb des Gebietes der Stadt Burgdorf unter Anwendung der Maßgaben der Rechtsprechung grundsätzlich für jeden Wohnort und jede Kindertagesstätte im Stadtgebiet anzunehmen. Die wohnortsnahe Betreuung folgt in erster Linie pädagogischen Gesichtspunkten (Betreuung im örtlich-sozialen Umfeld des Kindes). Bei der Vergabe der Kita-Plätze hat die Stadt Burgdorf zudem grundsätzlich soweit wie möglich das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, § 5 SGB VIII, wobei grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Kita besteht.

 

Neben dem örtlichen Aspekt spielen als pädagogische Gesichtspunkte bei der Wahl der Kindertagesstätte auch die konzeptionelle Ausrichtung der jeweiligen Kindertagesstätte eine entscheidende Rolle. Die Stadt Burgdorf verfügt über zahlreiche Einrichtungen unterschiedlicher Träger, die ein breit gefächertes pädagogisches Angebot im Stadtgebiet darstellen. Nicht immer muss hierbei die wohnortsnäheste Kindertagesstätte die pädagogisch sinnvollste/ gewünschte sein. Bei der Wahl der Kita berücksichtigen Eltern nach den der Verwaltung vorliegenden Erfahrungswerten nicht nur die Wohnortsnähe, sondern auch andere Kriterien und gewichten die für Sie wichtigsten Komponenten (Wohnort, Pädagogisches Konzept, Freundeskreis des Kindes, Nähe zum Wohnort der Großeltern, etc.).

 

Der Aspekt der Wunschkita bleibt im geplanten Vergabesystem weiterhin ein Kriterium. Sofern Eltern die wohnortsnäheste Kindertagesstätte als Wunschkita angeben, wird dem Kriterium der regionalen Anbindung damit auch Rechnung getragen.

 

Eine zusätzliche Gewichtung über eine entsprechende Bepunktung wird verwaltungsseitig wegen des bestehenden Wahlrechts der Eltern abgelehnt.

 

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die erforderliche softwaregestützte Umsetzung dieses Kriteriums zudem zusätzliche Kosten verursachen würde und die Umsetzbarkeit der Punktevergabe zeitlich verzögern würde.

 

Bekanntgabe der errechneten Punktezahl gegenüber den Antragsstellern

 

Seitens des Stadtkindertagesstättenbeirates wurde die Anforderung unterstrichen, dass die errechnete Punktezahl im Rahmen des Vergabeverfahrens bekanntgegeben wird. Grundsätzlich steht die Verwaltung der Bekanntgabe nicht ablehnend gegenüber, macht dies aber von der softwaretechnischen Umsetzbarkeit abhängig. Nach aktueller Erkenntnislage im Austausch mit dem Anbieter der aktuell eingesetzten Software, ist die Bekanntgabe der voraussichtlich berücksichtigungsfähigen Punktezahl in der Anmeldebestätigung möglich. Zudem plant die Verwaltung ein Tool zur Ermittlung des Punktewertes auf der Homepage der Stadt Burgdorf zu veröffentlichen.

    

 

(Pollehn)