Betreff
Festlegung der Anzahl der beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen des Rates
Vorlage
BV 2021 0010
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird in den Fachausschüssen des Rates wie folgt festgelegt:

 

1)      Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau:

4 Personen

 

2)      Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Verkehr:

3 Personen

 

3)      Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten:

2 Personen

 

4)      Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention:

8 Personen

 

5)      Feuerwehrausschuss

1 Person

 

6)      Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

2 Personen

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat kann neben den Ratsfrauen und Ratsherren noch weitere Personen mit beratender Funktion, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, in seine Fachausschüsse entsenden (§ 71 Abs. 7 Satz 1 NKomVG). Die Benennung von Beschäftigten der Kommune ist ausgeschlossen.

 

Die Einbeziehung von nicht ratsangehörigen Personen empfiehlt sich, um die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse in die politische Arbeit einfließen zu lassen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, dass das beratende Mitglied, obwohl es eine ehrenamtliche Tätigkeit (§ 38 NKomVG) ausübt, zum Rat wählbar ist und bspw. in der Stadt Burgdorf wohnt.

 

Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsfrauen oder Ratsherren sein (§ 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG). Soll der Ausschuss in einem hiervon abweichenden Verhältnis besetzt werden, reicht ein mehrheitlicher Beschluss aus.

 

Die Anzahl der in die einzelnen Ausschüsse zu berufenden Nichtratsmitglieder ist vom Rat durch Beschluss festzulegen (§ 71 Abs. 5 NKomVG).

 

Die Gruppe der mit ratsfremden Personen zu besetzenden Sitze ist in einem separaten Verfahren nach d’Hondt zu verteilen (§ 71 Abs. 2 NKomVG). Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Für die Ergänzung der Ratsausschüsse besteht folgende Empfehlung:

 

1. Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau

 

Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um vier Personen.

 

a)       Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

b)      Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

c)       Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)

d)      Benennung durch Naturschutzverband

 

 

2. Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Verkehr

 

Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um drei Personen.

 

a)       Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

b)      Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

c)       Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)

 

 

3. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten

 

Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um zwei Personen.

 

a)       Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

b)      Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)

 

 

 

4. Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention

 

Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um acht Personen.

 

a)       Benennung durch DRK

b)      Benennung durch AWO

c)       Benennung durch Caritas

d)      Benennung durch Diakonie

e)      Benennung durch Sozialverband

f)        Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)

g)       Benennung durch Integrationsbeauftragten

h)      Benennung durch Präventionsrat

 

 

5. Feuerwehrausschuss

 

Sieben Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um eine Person.

 

a)       Stadtbrandmeister (Stellvertretung stellv. Stadtbrandmeister)

 

 

6. Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

 

Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um zwei Personen (der gesetzliche Schulausschuss wird über eine gesonderte Vorlage betrachtet).

 

a)       Benennung durch Sportverbände

b)      Benennung durch Kulturverbände

 

 

Die Ergänzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie wird mit der Vorlage BV 2021 0012 festgestellt.

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)