Beschlussvorschlag:
Die Anzahl der beratenden
Mitglieder wird in den Fachausschüssen des Rates wie folgt festgelegt:
1) Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und
Bau:
4 Personen
2) Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten,
Liegenschaften und Verkehr:
3 Personen
3) Ausschuss für Haushalt, Finanzen und
Verwaltungsangelegenheiten:
2 Personen
4) Ausschuss für Soziales, Integration und
Prävention:
8 Personen
5) Feuerwehrausschuss
1 Person
6)
Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
2 Personen
Sachverhalt und Begründung:
Der Rat kann neben den Ratsfrauen und Ratsherren noch weitere Personen mit beratender Funktion, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, in seine Fachausschüsse entsenden (§ 71 Abs. 7 Satz 1 NKomVG). Die Benennung von Beschäftigten der Kommune ist ausgeschlossen.
Die Einbeziehung von nicht ratsangehörigen Personen empfiehlt sich, um
die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse in die politische Arbeit einfließen
zu lassen.
Vor diesem Hintergrund ist es
nicht erforderlich, dass das beratende Mitglied, obwohl es eine ehrenamtliche
Tätigkeit (§ 38 NKomVG) ausübt, zum Rat wählbar ist und bspw. in der Stadt
Burgdorf wohnt.
Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen Ratsfrauen oder Ratsherren sein (§ 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG). Soll der Ausschuss in einem hiervon abweichenden Verhältnis besetzt werden, reicht ein mehrheitlicher Beschluss aus.
Die Anzahl der in die einzelnen
Ausschüsse zu berufenden Nichtratsmitglieder ist vom Rat durch Beschluss
festzulegen (§ 71 Abs. 5 NKomVG).
Die Gruppe der mit ratsfremden
Personen zu besetzenden Sitze ist in einem separaten Verfahren nach d’Hondt zu
verteilen (§ 71 Abs. 2 NKomVG). Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes
Verfahren beschließen (§ 71 Abs. 10 NKomVG).
Für die Ergänzung der
Ratsausschüsse besteht folgende Empfehlung:
1. Ausschuss für
Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um vier Personen.
a) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
b) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
c) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
d) Benennung durch Naturschutzverband
2.
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeiten, Liegenschaften und Verkehr
Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um drei Personen.
a) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
b) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
c) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
3.
Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten
Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um zwei Personen.
a) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
b) Benennung richtet sich nach d’Hondt (abhängig von Fraktions- und Gruppenbildung)
4.
Ausschuss für Soziales, Integration und Prävention
Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um acht Personen.
a) Benennung durch DRK
b) Benennung durch AWO
c) Benennung durch Caritas
d) Benennung durch Diakonie
e) Benennung durch Sozialverband
f) Benennung durch Seniorenrat (auch Stellvertretung)
g) Benennung durch Integrationsbeauftragten
h) Benennung durch Präventionsrat
5.
Feuerwehrausschuss
Sieben Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um eine Person.
a) Stadtbrandmeister (Stellvertretung stellv. Stadtbrandmeister)
6. Ausschuss
für Schulen, Kultur und Sport
Neun Ratsfrauen und Ratsherren; ergänzt um zwei Personen (der gesetzliche Schulausschuss wird über eine gesonderte Vorlage betrachtet).
a) Benennung durch Sportverbände
b) Benennung durch Kulturverbände
Die Ergänzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie wird mit der Vorlage BV 2021 0012 festgestellt.
In Vertretung
(Kugel)