Betreff
Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss
Vorlage
BV 2021 0007
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Dauer der 19. Wahlperiode wird die Anzahl der Beigeordneten um zwei auf insgesamt acht Beigeordnete erhöht.

 

 

In Vertretung

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Anzahl der Beigeordneten (Abgeordnete mit Stimmrecht) im Verwaltungsausschuss hängt von der Anzahl der Abgeordneten im Rat ab. Die Zahl der Abgeordneten ist wiederrum durch § 46 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gesetzlich bestimmt und richtet sich nach der Zahl der Einwohner.

 

In Gemeinden mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern beträgt die Anzahl der Abgeordneten grundsätzlich 38 (§ 46 Abs. 1 NKomVG). Mit Beschluss vom 21.04.2021 hat der Rat der Stadt Burgdorf von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Anzahl der Abgeordneten für die Dauer der 19. Wahlperiode von 38 auf 34 reduziert.

 

Die Reduzierung wirkt sich auf die Zahl der Beigeordneten aus; der Berechnung ist die verringerte Zahl der Abgeordneten zugrundezulegen. Bei 34 Abgeordneten setzt sich der Verwaltungsausschuss aus sechs Beigeordneten und den beratenden Mitgliedern zusammen (NKomVG-Kommentar Blum (…), § 74, Rd.-Nr. 29).

 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz räumt die Möglichkeit ein, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um zwei zu erhöhen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).

 

In der 18. Wahlperiode hat sich der Rat für die Erhöhung ausgesprochen und durch Beschluss die Anzahl der Beigeordneten von sechs auf acht erhöht.

 

Auch für die Dauer der 19. Wahlperiode besteht die Möglichkeit, die Zahl der Beigeordneten in der konstituierenden Sitzung von sechs auf acht zu erhöhen.

 

Eine Erhöhung im Verlauf der Wahlperiode ist nicht mehr möglich. Die Aufhebung eines entsprechenden Beschlusses ebenfalls nicht.

(Kugel)